Beschlussvorlage - BV/0063/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 169 Sch der Stadt Celle "Arrondierung Schnuckendrift/Am Stellhorn" im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
|
Vorberatung
|
|
|
May 5, 2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Celle
|
Entscheidung
|
|
|
Jun 15, 2022
|
Nachrichtlich an folgenden Ortsrat gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
Groß Hehlen gem. mit Scheuen und Hustedt
Beschlussvorschlag:
Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 169 Sch der Stadt Celle „Arrondierung Schnuckendrift/Am Stellhorn“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes: Scheuen
Entfernung zum Stadtzentrum: rd. 5,6 km (Stadtkirche)
Größe des Plangebietes: rd. 1,4 ha
Geplante Nutzungen: Wohnen
Die Stadt Celle verfolgt das Ziel, neue und attraktive Wohnbauflächen einerseits durch Bereitstellung von Baugrundstücken in innerstädtischen Lagen und durch Nachverdichtung sowie andererseits durch Lagen am Stadtrand zu schaffen.
Aufgrund der hohen Nachfrage aus dem Ortsteil Scheuen nach Wohnbaugrundstücken sollen zusätzlich zu den bereits im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 Sch der Stadt Celle „Südlich Schnuckendrift“ realisierten 13 Baugrundstücke im Rahmen der Eigenentwicklung weitere Wohnbaugrundstücke geschaffen werden. Dadurch wird insbesondere der Nachfrage junger Familien mit Kindern entsprochen. Die direkt westlich an die Arrondierung „Südlich Schnuckendrift“ angrenzende Fläche bietet sich für eine entsprechende weitere städtebauliche Arrondierung an.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine ca. 1,4 ha große Fläche nördlich der Celler Innenstadt. Das Plangebiet erstreckt sich südlich der Straße „Schnuckendrift“ und wird im Osten durch die Bebauung des Wohnbaugebietes „Südlich Schnuckendrift“ begrenzt. Südlich und westlich grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an das Plangebiet an. Die westlich verlaufende Straße „Am Stellhorn“ weist eine Entfernung von ca. 60 m zum Plagebiet auf. Auf ein direktes Heranrücken an die Straße „Am Stellhorn“ wurde aufgrund der möglichen Emissionen durch Straße und anliegender gewerblicher Nutzungen sowie möglicher anbaurechtlicher Bestimmungen nach NStrG (Anbauverbot gem. § 24 NStrG) verzichtet. Aufgrund der Nähe zum Ortsteil Groß Hehlen und den dort vorhandenen Einrichtungen der Daseinsvorsorge, ergänzt durch Angebote im Ortsteil Scheuen selbst sowie die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr, weist das Plangebiet trotz seiner vergleichsweisen peripheren Lage durchaus eine hohe Lagegunst auf.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Celle stellt den überwiegenden Teil des Plangebietes als Fläche für die Landwirtschaft sowie einen untergeordneten Teil entlang der Straße Schnuckendrift als gemischte Baufläche dar. Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt werden soll, gilt § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB entsprechend. Demnach ist der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtung anzupassen, sodass die Planung nicht dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zuwiderläuft.
Das Konzept für die bauliche Entwicklung des Plangebietes beinhaltet etwa 16 Bauplätze für den Einfamilienhausbau mit unterschiedlichen Grundstücksgrößen. Die Erschließung soll über eine neu anzulegende Ringerschließung über die nördlich verlaufende Straße „Schnuckendrift“ erfolgen. Das Plangebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe zum historischen Ortskern Scheuens. Entsprechend des östlich angrenzenden Wohnbaugebietes „Südlich Schnuckendrift“ sollen auch im Plangebiet baulich-gestalterische und freiräumliche Charakteristika in Anlehnung an den Ortskern Berücksichtigung finden. So sollen Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften u.a. zu den Gebäudehöhen sowie Dachformen und -eindeckungen im Bebauungsplan vorgesehen werden.
Die Anhörung des Ortsrates Groß Hehlen gem. mit Scheuen und Hustedt erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG im Verlauf des Planverfahrens, spätestens nachdem das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind (§ 4 BauGB), abgeschlossen worden ist.
Finanzielle Auswirkungen: nein
Die Aufstellung des Bebauungsplans sowie die Planung und Durchführung der Erschließungsmaßnahmen erfolgt durch einen externen Vorhabenträger (Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg, Erschließungsgesellschaft CGW mbH & Co. KG; ehem. Immobilien Development und Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH IDB & Co. Objekte Gifhorn-Wolfsburg-KG). Die entstehenden Kosten werden vom Vorhabenträger getragen. Die Stadt Celle begleitet das Verfahren fachlich und hoheitlich. Vertraglich wird dies durch zwei zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger geschlossene bzw. zu schließende Verträge gesichert: einem städtebaulichen Vertrag (Planungskostenvertrag) und einem Erschließungsvertrag.
Auswirkung für Integration: nein
Klimaauswirkungen: ja
Es ist davon auszugehen, dass die Planung klimarelevante Auswirkungen im Vergleich zur Nullvariante hat und zusätzliche CO2-Äquivalente entstehen. Um diese zu reduzieren werden im Laufe des Verfahrens Regelungen aufgenommen (z.B. die Gestaltung nicht überbauter Flächen, die Berücksichtigung von Anpflanzungen im Straßenraum und auf den Baugrundstücken, die Eingrünung zur freien Landschaft, die Förderung von Solarenergie sowie der sparsame Umgang mit Grund und Boden).
Durch das vom Vorhabenträger beauftragte Planungsbüro werden im Laufe des Verfahrens klimarelevante Themen bearbeitet und eingebracht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
181,3 kB
|
