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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0084/22-1

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Neuenhäusen

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Celle beschließt:

 

1. Begleitend für das Sanierungsgebiet Neuenhäusen wird ein Arbeitskreis eingerichtet.

 

2. Der Arbeitskreis setzt sich zusammen aus je einer Person der dem Rat angehörenden Fraktionen und Gruppen, dem Ortsbürgermeister, einem Ortsratsmitglied, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen, der Stadtbaurätin, der Fachverwaltung, dem Sanierungsträger sowie drei Bürgerinnen und Bürgern aus dem Sanierungsgebiet.

 

3. Der Antrag AN/0012/2020 ist damit formal behandelt und erledigt.

 

4. Die Verwaltung bereitet die Zusammenkünfte des Arbeitskreises vor und wird bedarfsorientiert, mindestens jedoch zweimal im Jahr, dazu einladen.

 

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Sachverhalt:

Der Anlage zur Vorlage BV/0084/2022 ist zu entnehmen, dass auch Vertreter des Ortsrates dem Arbeitskreis angehören sollen. Dies ist im Beschlussvorschlag und im Sachverhalt bisher nicht dargestellt und wird hiermit nachgeholt.

Der Arbeitskreis setzt sich damit wie folgt zusammen:

a)      drei Bürgerinnen und Bürgern aus dem Sanierungsgebiet, die – abhängig von der Bereitschaft zur Mitwirkung – bestenfalls Eigentum im Gebiet haben, Mieterinnen/Mieter oder auch Gewerbetreibende sind und weder eine parteiliche Bindung haben noch einem Interessenverband angehören. Die Verwaltung beabsichtigt, alle Bürgerinnen und Bürger im Sanierungsgebiet in der zweiten Jahreshälfte im Zuge einer ggf. auch digitalen Sanierungskonferenz als Vertreterinnen oder Vertreter wählen zu lassen.

b)      je einer Person der im Rat gebildeten Gruppen (Gruppe CDU, FDP, Die Unabhängigen und Gruppe Bündnis 90/Die Grünen, WG, Die Partei, Die Linke, Zukunft Celle) sowie der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion

c) dem Ortsbürgermeister/der Ortsbürgermeisterin Neuenhäusen

d) einem Mitglied des Ortsrates Neuenhäusen

e)      dem Vorsitzenden /der Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen

f)      der DSK, treuhänderischer Sanierungsträger

g)      der Stadtbaurätin/dem Stadtbaurat

h)        der Fachverwaltung

 

Weitere Fachleute können bedarfsorientiert hinzugezogen werden.

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