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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0108/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Ausschreibung der Grundstücke im Wohnbaugebiet „Steinfurt“ im Ortsteil Blumlage am Markt und die Vergabe und die Reihenfolge des Zugriffs im Losverfahren.

 

Die Grundstücke werden zu einem Preis von 220,00 € / m² vermarktet.

 

Die Kosten für die örtliche Vermessung und Abmarkung der einzelnen Baugrundstücke, der Anteil der Stichstraßen sowie der PKW-Stellplatz sind im Kaufpreis bereits enthalten. Da das Grundstück Nr. 9 keinen Anteil an einer Stichstraße hat, werden diese Kosten hier reduziert. Das Grundstück wird zu einem Preis von 207,00 €/m² angeboten.

 

Von Seiten der Stadt Celle werden keine weiteren Vergünstigungen gewährt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundstücke im Baugebiet „Steinfurt“ anhand der Kriterien eigenständig und ohne Beteiligung der Ratsgremien im Einzelfall zu verkaufen. Über Verkäufe ist regelmäßig im Ausschuss zu berichten.

 

Bewerbungen von in Ehe oder eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Personen werden nur einmal berücksichtigt.

 

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Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Celle hat am 31.03.2022 den Bebauungsplan Nr. 159 „Steinfurt“ der Stadt Celle als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wird in Kürze im Amtsblatt für den Landkreis Celle bekanntgegeben und damit rechtswirksam.

 

Der vorliegende Aufteilungsplan sieht 18 Baugrundstücke mit Größen von 249 m² bis 314 m² vor. Das Grundstück Nr. 19 mit einer Größe von ca. 663 m² ist als Fläche für die Gemeinschaftsstellplatzanlage vorgesehen. Jeder Käufer muss einen Anteil für einen Stellplatz erwerben. Die vier Stichstraßen werden anteilig an die Käufer veräußert.

 

Im Kaufvertrag wird eine Bauverpflichtung mit einer Frist von 2 Jahren geregelt, die durch die Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch gesichert wird. Grundschulden in der für das Vorhaben erforderlichen Höhe wird der Vorrang eingeräumt. Die Frist kann in begründeten Fällen von der Verwaltung auf Antrag verlängert werden. Weiterhin wird eine Selbstnutzungsverpflichtung mit einer Frist von 5 Jahren geregelt, in diesem Zeitraum ist eine Weiterveräußerung des Grundstücks oder Vermietung des Tiny Houses nicht ohne die Zustimmung der Stadt Celle zulässig.

 

Die Baugrundstücke sind zum Zeitpunkt der Vermarktung bereits gesondert und werden nach Abschluss der Erschließungsarbeiten örtlich vermessen und abgemarkt. Die Abmarkung als Gesamtauftrag ist wesentlich kostengünstiger als die nachträgliche Einzelbeauftragung durch die Käufer für ihre Grundstücke.

 

Das Baugebiet befindet sich in einem sehr ruhigen und naturnahen Bereich, die Innenstadt ist jedoch in Kürze zu erreichen. Da es sich hier um ein besonderes Baugebiet für Kleinsthäuser handelt, ist ein Vergleich mit bisherigen Baugebieten für Einfamilienhäuser nicht herzustellen. Daher orientiert sich der Preis an dem bisherigen Kostenaufwand sowie den allgemeinen marktüblichen Preisen.

 

Die der Stadt Celle entstandenen Kosten für die Sonderung und Abmarkung des Baugebietes, die Vermarktungskosten, die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Erschließungskosten (Erschließungsbeitrag, Kostenerstattungsbetrag nach §§ 135 a – 135 c Baugesetzbuch (Naturschutzbeitrag), Schmutzwasserbeitrag, Kontrollschachtkosten) sind im o. a. Grundstückspreis enthalten. Kosten für den Regenwasserbeitrag fallen in diesem Baugebiet nicht an, da das Regenwasser nachhaltig auf den Grundstücken versickert werden kann.

 

Die Kommunen sind verpflichtet, ihre Vermögensgegenstände in der Regel nur zu ihrem vollen Wert zu veräußern. Bei dem Projekt der Tiny House Siedlung werden einer neuen Wohnform auf kleinem Wohnraum, die bereits jetzt eine Vielzahl von Interessenten hat, Platz und Möglichkeit der Umsetzung gegeben. Der bei der Stadtplanung eingerichtete Newsletter enthält bereits mehr als 320 Adressaten aus dem ganzen Bundesgebiet. Die Vorfreude auf den Beginn der Vermarktung ist in diesem Kreis sehr groß.

 

Der ermittelte Preis von 220,00 € / m² stellt einerseits sicher, dass alle Aufwendungen der Stadt Celle vollumfänglich abgedeckt sind und die Vermarktung des Baugebietes für die Stadt unter haushalterischen Betrachtungen kein Verlustgeschäft darstellt.

 

Darüber hinaus stellt er aber auch einen bei der momentanen Nachfragesituation nach Baugrundstücken für Tiny Houses und den aktuellen marktüblichen Konditionen realistischen, am Markt erzielbaren Preis dar.

 

Für den Grundstücksverkauf sind insgesamt Einzahlungen in Höhe von 1,12 Mio. € erwartet, die Erschließungskosten beziffern sich auf rund 460.000 €. Der Außerordentliche Ertrag wird nach Abzug des Restbuchwertes voraussichtlich rund 540.000 € betragen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)

 

Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen 

 (ankreuzen, falls zutreffend)

 

Ergebnishaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

I

111220.4431330, 1112220.5311001

 

Erträge

(Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuwei­sungen, Entgelte)

Euro

Aufwendungen

(z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwen­dungen)

Euro

AO-Ertrag

ca. 537.400

Vermessungskosten

ca. 35.500,00

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Ergebnis:

(Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

 

Investiver Finanzhaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

I, III

111220.5311001, 541000.2151000, 551100.2040001, 538150.2153017

 

Einzahlungen

(Zuweisungen, Beiträge)

Euro

Auszahlungen

(z. B. Baumaßnahmen, Grundstücks­ankauf, Planungskosten für investive Maß­nahmen, Anschaffung von Vermögens­gegenständen)

Euro

Grundstücksverkauf

ca. 664.900

     

     

Erschließungskosten

ca. 460.500

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Investitionstätigkeit:

(Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

 

Zusätzliche Angaben bei Investitionsmaßnahmen

 

Projektverantwortlicher (Dezernent):

     

Höhe der geplanten Auszahlungen:

     

Geplante Projektdauer:

     

Voraussichtliche Fertigstellung des Projekts:

     

Zukünftige Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt (Folgekosten):

     

 

Anmerkungen:

     

(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)

 

 

Auswirkung für Integration: -

 

Klimaauswirkungen -:

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Anlagen

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