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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0129/22

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Sachverhalt:

 

Vorlage der Endfassung des Landschaftsrahmenplans/Landschaftsplans

Landschaftsplanung ist das zentrale Planungsinstrument des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Die entsprechende Planungshierarchie stellen das Landschaftsprogramm (des Landes Niedersachsen), der Landschaftsrahmenplan (der Landkreise und kreisfreien, bzw. selbständigen Städte, Pflichtaufgabe), der Landschaftsplan (der Gemeinden für ihr Gesamtgebiet) und der Grünordnungsplan (der Gemeinden für Teilgebiete) dar.

Die rechtliche Grundlage findet sich in § 10 (Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne) und in § 11 (Landschaftspläne und Grünordnungspläne) sowie in § 9 (3) (Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung) des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).

Landschaftsplanungen allgemein sind nicht rechtsverbindlich, stellen aber die wichtigste Entscheidungs- und Abwägungsgrundlage für Natur beanspruchende Vorhaben und Projekte dar. Das Ziel ist die Sicherung, der Schutz sowie die Entwicklung von Natur und Landschaft, damit eine leistungsfähige Natur erhalten wird.

In der großen selbständigen Stadt Celle ist der Landschaftsrahmenplan mit der Tiefenschärfe des Landschaftsplanes verfasst worden und liegt nun in der Endfassung vor. Die Planinhalte des Landschaftsrahmenplans / Landschaftsplans der Stadt Celle wurden fachdienst-übergreifend erarbeitet, abgestimmt und vom Fachdienst 61 verschriftlicht.

Wesentlicher Grund für die Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans / Landschaftsplans ist die Anpassung an die im Laufe der vergangenen 30 Jahre erfolgten, veränderten Raum- und Nutzungsansprüche an die diversen Änderungen in der Umwelt- und Planungsgesetzgebung sowie an die Weiterentwicklung der Methodik auf dem Gebiet der Naturschutzforschung und -planung.

Der neue Landschaftsrahmenplan / Landschaftsplan dient künftig als wesentliche Abwägungsgrundlage für die Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplanung) sowie andere Fachplanungen und Vorhaben, als Entscheidungsgrundlage und Handlungsrichtlinie für alle weiteren Naturschutzplanungen und -aktivitäten, z.B. die Unterschutzstellung von Gebieten und Objekten im Sinne des Naturschutzrechts (z.B. Natur- und Landschaftsschutzgebiete) und als  Planungsgrundlage für Grünordnungsplanung, Freiraum- und Grünflächenentwicklung.

Das vorliegende Planwerk ist allerdings allein nicht rechtsverbindlich. Rechtskraft von Inhalten kann nur durch Übernahme in rechtsverbindliche Planungen erreicht werden (Pflege- und Entwicklungsplanung; Flächennutzungsplan; Bebauungsplan mit Grünordnungsplan; Landschaftspflegerische Begleitplanungen). Der Landschaftsrahmenplan ist eine unverzichtbare Handlungsgrundlage für planungsrechtliche Vorgänge und ist damit die wichtigste Entscheidungs- und Abwägungsgrundlage für Natur beanspruchende Vorhaben und Projekte.

Im Planwerk werden die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege in Wort und Bild vermittelt (Text und Karten). Die Inhalte des Landschaftsprogramms des Landes Niedersachsen sind durch die Landschaftsrahmenplanung regional zu konkretisieren.

Der Landschaftsrahmenplan / Landschaftsplan weist folgende wesentliche Inhalte auf:

 

Einführung:

Allgemeine Angaben zum Plangebiet sowie die Darstellung der heutigen potenziell natürlichen Vegetation.

 

Fachliche Vorgaben:

Darstellung übergeordneter Strategien auf Landesebene, Naturschutzprogramme und -konzepte u.a. durch Kartenauszüge des neuen Landschaftsprogramms. Kurzdarstellung bestehender Schutzgebiete.

 

Bestandsaufnahme und Bewertung von Natur und Landschaft:

Die Bestandsaufnahme der Schutzgüter (Arten und Lebensgemeinschaften, Landschaftsbild, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaftsbild und -erleben), ergänzt durch das Thema Schall, sind einzeln isoliert auf Grundlage von Erhebungen vor Ort (z.B. floristische und faunistische Kartierungen) sowie Literaturrecherchen beschrieben und bewertet. Die Informationen sind anschließend zusammengeführt und bilden zusammen die Grundlage für das Zielkonzept.

 

Naturschutzfachliches Zielkonzept:

Hergeleitet aus eigenen Leitlinien, den Leitbildern der naturräumlichen Regionen und den schutzgutbezogenen Zielen ist ein umfassendes Konzept entwickelt worden, das um Konzepte wie den Biotopverbund und den Wegeseitenraum- und Heckenverbund erweitert ist.

 

Umsetzung des Zielkonzepts:

Aus dem Zielkonzept sind mögliche Maßnahmen als Grundlage u.a. für Aufwertungen von Natur und Landschaft entwickelt worden. Der Landschaftsrahmenplan soll durch die Bearbeitung auf der Ebene des Landschaftsplans eine praktikable Handreichung für detailliertere Fachplanungen sein und den örtlichen Landnutzern, Bürgern, Planern und Verbänden eine Basis für eine erfolgreiche Kooperation bieten. Deshalb nimmt die Einzelbeschreibung der gebildeten Teilbereiche (246 Komplexe) mit Nennung aller relevanten Aspekte und Empfehlungen erheblichen Raum ein und stellt das „Herzstück“ der Planung dar.

Neben der Benennung schutzwürdiger Bereiche ist als Hilfestellung zur Umsetzung der Eingriffsregelung ein Kompensationskonzept erstellt worden. Zusätzlich werden Hinweise zu Maßnahmen des Artenschutzes und für die Umsetzung des Zielkonzepts durch andere Landschaftsnutzer gegeben.

Zur besseren Übersicht sind im Anhang mehrere themengebundene A0-Karten getrennt nach Schwerpunktthemen (Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft sowie Kompensation) und nach Nutzergruppen (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft) angefügt. Dabei erhebt der Landschaftsrahmenplan / Landschaftsplan nicht den Anspruch, das gesamte Wirkungsgefüge umfassend zu planen und zu gestalten. Die Orientierung erfolgt eher an den tatsächlich vorhandenen Potenzialen, die mit entwickelten Handlungs- und Umsetzungsvorschlägen Raum für selbstentwickelnde Prozesse lässt.

Der vorliegende Landschaftsrahmenplan mit integriertem Landschaftsplan inklusive der Strategischen Umweltprüfung ist dem interessierten Bürger, den Trägern öffentlicher Belange, Vereinen und Verbänden sowie der Oberen Naturschutzbehörde und der Fachbehörde für Naturschutz, dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz gem. § 41 UVPG i.V.m. § 43 UVPG zur Beteiligung vorgelegt worden. Die Beteiligungsdauer betrug zwei Monate. Die eingegangenen Anregungen und Vorschläge wurden eingearbeitet bzw. abgewogen und sind in der angehängten Synopse einsehbar.

 

Weiteres Vorgehen:

Mit der Vorlage und Kenntnisgabe des Landschaftsrahmenplans / Landschaftsplans 2022, löst dieser Plan den auf Kreisebene erstellten, bisher gültigen Landschaftsrahmenplan von Februar 1991 sowie den Landschaftsplan der Stadt Celle vom Frühjahr 1987 ab.

 

Der Link zu den Unterlagen des Landschaftsrahmenplans wird gesondert per Mail übermittelt.

 

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