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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0192/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Celle.

 

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Sachverhalt:

 

Aus Gründen der Gebührenkonstanz und der Planbarkeit für die Gebührenpflichtigen hat der Rat der Stadt Celle am 28.10.2019 erstmals beschlossen, die Gebühren für die Straßenreinigung im Rahmen der Vorschriften des NKAG über drei Jahre festzulegen. Aufgrund der positiven Erfahrungen zu dieser Festlegung, soll diese Verfahrensweise auch für die kommenden Jahre erfolgen.

 

Auf Basis der Betriebsergebnisse der Jahre 2019, 2020 und 2021, der prognostizierten Kostensteigerungen für die Jahre 2022-2025, sowie der gem. § 5 Abs. 1 Satz 3 NKAG zu berücksichtigenden Defizite aus den Jahren 2019 – 2021 wird vorgeschlagen, die Gebühren für die Straßenreinigung für die Jahre 2023 - 2025 wie in der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) aufgeführt anzupassen.

 

In § 5 der Satzung (Anlage 2) sind die geänderten Gebührensätze in den jeweiligen Reinigungsklassen entsprechend aufgeführt.

 

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Anlagen

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