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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0197/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Celle.

 

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Sachverhalt:

 

In der synoptischen Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung der Abgabensatzung (Anlage 2) sind die Änderungen in Rot dargestellt.

 

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Paragrafen, die geändert oder ergänzt werden:

 

In § 11 Abs. 1 - 5 sind die Gebührensätze entsprechend den beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen geändert worden.

 

 

Gebührenberechnung

 

Aufgrund der Ergebnisse der Betriebsabrechnung 2021 sowie der im aktuellen Marktumfeld erwarteten Kostensteigerungen für das Jahr 2023 wird vorgeschlagen, die Gebühren für die Abwasserbeseitigung für 2023 anzupassen. Gem. § 5 des Nds. Kommunalabgabengesetzes sind für die kostenrechnenden Einrichtungen der Stadt Celle kostendeckende Gebühren zu erheben. Die Gebührenbedarfsrechnungen für 2022 sind als Anlage 4 und 5 beigefügt.

Zur besseren Übersicht der Veränderungen bei den Gebühren wird auf die Anlage 3 verwiesen.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung für 2022 liegen kalkulierte Personalkostensteigerungen (2022 = 1,8 % und 2023 = 5,0 %) zu Grunde.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung für 2022 liegen kalkulierte Sachkostensteigerungen

(2022 = 8,0 % und 2023 = 8,0 %) zu Grunde.

 

 

Schmutzwasser

 

Wesentliche Einflüsse auf die Gebührenhöhe:

 

  1. Für das Jahr 2022 wurde mit der im laufenden Tarifvertrag festgelegten Steigerung der

tariflichen Entgelte in Höhe von 1,8% kalkuliert. Mit Auslauf des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst zum 31.12.2022 wird für das Jahr 2023 eine Erhöhung der tariflichen Entgelte in Höhe von 5% erwartet.

  1. Die Steigerung der Erzeugerpreise für den Zeitraum 04/2021-04/2022 lag lt. Bundesamt für Statistik bei 33,5%. Der Preisindex für die Herstellkosten der Ortskanäle ist im Zeitraum 12/2020-12/2021 um 6,3% gestiegen. Auf Grundlage dieser Daten sowie der aktuell dynamischen Entwicklung der Preise für Energie und Baustoffe wird eine Sachkostensteigerung in Höhe von jeweils 8% für 2022 und 2023 erwartet.
  2. Auf Grund geplanter Sanierungsmaßnahmen sowie den geplanten Reinigungsschwerpunkt wird für die Betriebskosten der Schmutzwasserkanäle im Jahr 2023 eine Kostensteigerung erwartet.
  3. Auf Grund geplanter Sanierungsmaßnahmen wird für die Betriebskosten der Pumpwerke und Druckrohrleitungen im Jahr 2023 eine Kostensteigerung erwartet.

 

Der Frischwasserverbrauch hat sich in den letzten Jahren stabilisiert. Der Planwert für

das Jahr 2023 wurde unter Berücksichtigung zu verrechnender Wassermengen auf

3.539.497 m³ festgelegt.

 

Das Jahr 2021 schloss mit einem Defizit in Höhe von -533.756 € ab. Nach Verrechnung der Vorträge sowie sonstiger Erlöse ergibt sich ein Defizit in Höhe von -25.272 €.

Der Bestand der Vorträge aus Vorjahren beläuft sich zum 31.12.2021 auf 750.551 €.

Es wird empfohlen, das Defizit in Höhe von -25.272 € in die Kalkulation 2023 einfließen

zu lassen.

 

Es wird empfohlen, die Schmutzwassergebühr für das Veranlagungsjahr 2023

auf 3,20 €/m³ festzusetzen.

 

Fettabscheider

 

Bei den Fett- und Stärkeabscheidern ist der Entsorgungsaufwand in die Grundgebühr je Anfahrt integriert. Für 2023 ist der Gebührensatz für Arbeiten innerhalb und außerhalb der

Regelarbeitszeit im Rahmen der erwarteten Kostensteigerungen anzuheben.

Ab dem 01.01.2023 ist für diese Leistungen zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer zu erheben und abzuführen. Entsprechend erhöhen sich die abzurechnenden Gebührensätze um den zum jeweiligen Leistungszeitpunkt gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatz.

 

 

 

 

 

 

Kleinkläranlagen

 

In 2021 war der Aufwand für die Entsorgung von Abwasser aus Kleinkläranlagen höher als erwartet. Die Kalkulation für 2023 wurde daher angepasst. Die Entsorgungsgebühren je angefangener 0,5 Kubikmeter sind bei den Kleinkläranlagen innerhalb und außerhalb der Regelarbeitszeit entsprechend anzuheben.

 

Entsorgung von Abwasser aus dezentralen Sammelgruben

 

Die Entsorgungsgebühren je angefangener 0,5 Kubikmeter für Abwasser aus dezentralen Sammelgruben innerhalb und außerhalb der Regelarbeitszeit sind im Rahmen der kalkulierten Kostensteigerung für Personal- und Sachkosten leicht anzuheben.

 

Entsorgung von belastetem Grundwasser und sonstigem Wasser

 

Die Entsorgungsgebühren je Kubikmeter für belastetes Grundwasser sowie sonstigen Wassers sind im Rahmen der kalkulierten Kostensteigerung für Personal- und Sachkosten

Anzuheben.

 

Dienstleistungsstundensätze

 

Der Dienstleistungsstundensatz für den Einsatz der Kombi-Reinigungsfahrzeuge mit Bedienung innerhalb und außerhalb der Regelarbeitszeit bleibt unverändert.

  

Einbau eines Zweitwasserzählers

 

Die Gebühr für die Installation des Zweitwasserzählers durch den Beauftragten der Stadt Celle sowie die monatliche Gebühr für den Betrieb des Zählers bleiben unverändert.

 

Anlieferung von Abwasser am Klärwerk

 

Die Stadtentwässerung Celle ist für im Stadtgebiet Celle entstehende Abwassermengen entsorgungspflichtig. Dies betrifft auch die durch Dritte gesammelten Abwassermengen aus Sanitärcontainern und Mobiltoiletten. Für die Abrechnung von angelieferten Abwassermengen am Klärwerk Allerstraße durch Dritte wurden der Art des Abwassers entsprechende Gebührensätze festgelegt und in die Abwassergebührensatzung aufgenommen

(§10 - Absätze 9 und 10.)

 

Niederschlagswasser

 

Wesentliche Einflüsse auf die Gebührenhöhe:

 

  1. Für das Jahr 2022 wurde mit der im laufenden Tarifvertrag festgelegten Steigerung der tariflichen Entgelte in Höhe von 1,8% kalkuliert. Mit Auslauf des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst zum 31.12.2022 wird für das Jahr 2023 eine Erhöhung der tariflichen Entgelte in Höhe von 5% erwartet.
  2. Die Steigerung der Erzeugerpreise für den Zeitraum 04/2021-04/2022 lag lt. Bundesamt für Statistik bei 33,5%. Der Preisindex für die Herstellkosten der Ortskanäle ist im Zeitraum 12/2020-12/2021 um 6,3% gestiegen. Auf Grundlage dieser Daten sowie der aktuell dynamischen Entwicklung der Preise für Energie und Baustoffe wird eine Sachkostensteigerung in Höhe von jeweils 8% für 2022 und 2023 erwartet.
  3. Auf Grund geplanter Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Regenwasserkanäle sowie der Regenrückhalte- und Regenklärbecken wird für die Betriebskosten der Niederschlagswasserkanalisation im Jahr 2023 eine Kostensteigerung erwartet.

 

Die zur Gebühr veranlagten Flächen sind in Folge der fortlaufenden Veranlagung leicht angestiegen. Die Bemessungsgrundlage für die Kalkulation 2023 wurde daher auf den aktuellen Stand von 4.160.695 m² angepasst.

 

Das Jahr 2021 schloss mit einem Überschuss in Höhe von 14.940 € ab. Nach Verrechnung der Vorträge sowie der Gebührenerlöse aus rückwirkender Veranlagung ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 154.582 €.

Der Bestand der Vorträge aus Vorjahren beläuft sich zum 31.12.2021 auf -167.221 €.

Es wird empfohlen, den Überschuss in Höhe von 154.582 € in die Kalkulation 2023

einfließen zu lassen.

 

Es wird empfohlen, die Niederschlagswassergebühr für das Veranlagungsjahr 2023 auf 0,84 €/m² festzusetzen. 

 

Dränagewasser (Einleitung in die Niederschlagwasserkanalisation)

 

Der Gebührensatz für die Einleitung von Dränagewasser in die Niederschlagswasserkanalisation ist im Rahmen der kalkulierten Kostensteigerung für Personal- und Sachkosten

anzuheben.

 

Entsorgung von unbelastetem sonstigem Wasser in die Niederschlagwasserkanalisation

 

Der Gebührensatz für die Einleitung unbelasteten sonstigen Wassers in die Niederschlagswasserkanalisation ist im Rahmen der kalkulierten Kostensteigerung für Personal- und Sachkosten anzuheben.

 

Beiträge

 

Die Entwässerungsbeiträge (Flächenbeiträge für den Anschluss an die Schmutz- und Regenwasserkanalisation) können unverändert bleiben.

 

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