Beschlussvorlage - AN/0149/22-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der AfD-Fraktion "Senkung der Grundsteuer B"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Zuständigkeit:
- Thomas Bertram
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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Sep 29, 2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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Oct 13, 2022
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Sachverhalt:
Die beantragte Senkung der Grundsteuer B von 520% auf 440% zum 01.01.2023 würde zu Mindererträgen bei der Grundsteuer B von rund 2,3 Mio. Euro führen. Demgegenüber stehen voraussichtlich höhere Schlüsselzuweisungen in den Folgejahren von ca. 900.000 Euro und somit insgesamt eine Ergebnisverschlechterung von rund 1,4 Mio. Euro. Die abdämpfende Wirkung durch die Schlüsselzuweisungen würde allerdings erst ab 2024 eintreten und kann aufgrund künftiger Veränderung der Rahmenbedingungen des kommunalen Finanzausgleichs nur grob geschätzt werden.
Für den Grundsteuerzahler bedeutet die Senkung um 80 Prozentpunkte eine jährliche Entlastung von rund 38,46 Euro je 250 Euro zu zahlender Grundsteuer, je vierteljährlichem Zahlungstermin würde die Entlastung demnach 9,61 Euro betragen. Bei einer durchschnittlichen Grundsteuerbelastung von jährlich 505 Euro, würde die Entlastung folglich rund 77,69 Euro pro Jahr ausmachen.
Die aktuellen Auswirkungen der verschiedenen Krisen (insbesondere aus dem Krieg in der Ukraine und der Corona-Pandemie) machen sich hingegen auch deutlich in der kommunalen Haushaltsplanung bemerkbar. Durch stark gestiegene Kosten in fast allen Bereichen, geringere Schlüsselzuweisungen und zusätzliche Bedarfe auf verschiedenen Ebenen wird sich die bisherige positive Haushaltsentwicklung ab 2023 nicht wie geplant fortsetzen. Der zusätzliche Verzicht auf 2,3 Mio. in 2023 und dauerhaft auf voraussichtlich 1,4 Mio. in den Folgejahren kann aktuell nicht kompensiert werden und würde zu einer dauerhaften Ergebnisbelastung führen. Des Weiteren stünde einer eventuellen späteren Erhöhung die aktuelle Grundsteuerreform im Wege, welche eine Anhebung der Grundsteuerhebesätze im Zuge der Reform untersagt.
Zudem ist die Stadt Celle aufgrund der gewährten Bedarfszuweisungen grundsätzlich an die Zielvereinbarung 2019 mit dem Land Niedersachsen gebunden. Diese sah eine Anhebung der Grundsteuer B auf 520 Punkte für eine dauerhafte und nachhaltige Haushaltskonsolidierung vor. Auch wenn sich ein Haushaltsausgleich in Krisenzeiten nicht immer sicherstellen lässt, liefe eine Senkung der Grundsteuer B -auch mit Blick auf die hohen Fehlbeträge der Vorjahre- der Zielvereinbarung deutlich entgegen und könnte sich auch negativ auf künftige Haushaltsgenehmigungen auswirken. Auch eine mögliche Rückzahlung der gewährten Bedarfszuweisung kann nicht ausgeschlossen werden.
Die zusätzlichen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger sind unbestritten. Jedoch ist die finanzielle Situation der Stadt Celle durch die nach wie vor hohen Fehlbeträge der Vorjahre, die abzusehende wiedereinsetzende Haushaltsverschlechterung und einem hohen Investitionsstau stark eingeschränkt. Eine dauerhafte Entlastung kann daher nur auf Landes- bzw. Bundesebene - wie zum Beispiel durch das aktuelle 3. Entlastungspaket- sichergestellt werden.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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46,3 kB
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