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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0232/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat billigt die Teilnahme der Stadt Celle am Projektaufruf 2022 auf Grundlage des Bundesprogramms für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur für das Projekt "Fortgesetzte Sanierung des Celler Badelandes".

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Sachverhalt:

 

Die Stadt Celle strebt die Unterstützung der Stadtwerke Celle GmbH bei der weiteren Sanierung des Badelandes an. Schwerpunkt sind die Wärmeversorgung, Außendämmung und die Barrierefreiheit. Die Gesamtkosten der Investitionen belaufen sich auf voraussichtlich 5 bis 6 Mio. €, der Eigenanteil des städtischen Haushaltes auf 1,25 bis 1,5 Mio. €. Die Amortisationsdauer des Eigenanteils beträgt aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten voraussichtlich ein bis zwei Jahre.

 

Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ werden überjährige investive Projekte der Kommunen mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel gefördert. Die Bundesmittel in Höhe von 476 Millionen Euro sind erstmals im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF, ehemals Energie- und Klimafonds) veranschlagt. Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 30. September 2022 einreichen; der Beschluss des Rates kann bis zum 21. Oktober nachgereicht werden.

 

Der Rat hat bereits am 23.08.2018 die Teilnahme der Stadt Celle am Projektaufruf 2018 auf Grundlage des gleichen Bundesprogramms gebilligt (siehe hierzu auch BV/0221/18). Das damalige „Projekt Badeland“ erhielt keine Förderzusage, u.a. war das Programm 13-fach überzeichnet (siehe hierzu auch MV/0144/19).

 

Durch die erfolgreiche Teilnahme am Bundesprogramm "Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten" (siehe hierzu auch BV/0247/20) konnte zumindest ein Teil der notwendigen Sanierungsmaßnahmen im Bereich des Schwimmerbeckens umgesetzt werden.

 

Neben der Umsetzung der verbleibenden Sanierungsmaßnahmen im Bereich Dach, Fenster und Fassade sowie einer Verbesserung der Barrierefreiheit liegt der Schwerpunkt dieses Investitionspaketes bei der Wärmeversorgung über Geothermie und Solarkraft. Im Ergebnis könnten bis zu zwei Drittel des Gasverbrauches (ca. 10 Mio. kWh p.a.) über erneuerbare Energiegewinnung substituiert werden.

 

Das Auswahlverfahren ist in zwei Phasen untergliedert. Nach Einreichung der Projektvorschläge in der 1. Phase folgt die Auswahl der Förderprojekte durch eine Jury. Die 2. Phase umfasst die Beantragung auf Bundesförderung in Form einer Projektzuwendung durch die ausgewählten Kommunen. In der 1. Phase ist der Projektvorschlag mit Beschluss des Stadt- oder Gemeinderates, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2022 gebilligt wird, bis zum 30. September 2022 über eine Projektskizze online einzureichen.

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Finanzielle Auswirkungen:

(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)

 

Angestrebt wird eine maximal mögliche Zuwendung des Bundes in Höhe von rund 4,5 Millionen Euro. Aufgrund der Bescheinigung einer Haushaltsnotlage der Stadt Celle durch die Kommunalaufsichtsbehörde reduziert sich der städtische Anteil an den Sanierungskosten des Badelandes von 55% auf 25%. Im investiven Finanzhaushalt sind in den Jahren 2023, 2024 und ggf. 2025 zusammen bis zu 1,5 Mio. € Euro einzuplanen. Eine Erbringung des Eigenanteils durch die Stadtwerke Celle GmbH ist laut Förderprogramm nicht zulässig.

 

Das Projekt ist im Falle einer Bezuschussung des Bundes im sehr hohen Maße wirtschaftlich.

Ausgehend von den prognostizierten Gaspreisen ab 2024 (Stand: September 2022) wäre mit Einsparungen im Erdgasverbrauch in Höhe von ca. 1 Mio. € jährlich zu rechnen. Bezogen auf den kommunalen Eigenanteil in Höhe von maximal 1,5 Mio.€ ergibt eine außerordentlich niedrige Amortisationsdauer von ein bis zwei Jahren. Dieses wird der Kommunalaufsicht bereits im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2023 dargelegt.

 

Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen 

 (ankreuzen, falls zutreffend)

 

Ergebnishaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

     

     

 

Erträge

(Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuwei­sungen, Entgelte)

Euro

Aufwendungen

(z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwen­dungen)

Euro

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Ergebnis:

(Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

 

Investiver Finanzhaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

     

     

 

Einzahlungen

(Zuweisungen, Beiträge)

Euro

Auszahlungen

(z. B. Baumaßnahmen, Grundstücks­ankauf, Planungskosten für investive Maß­nahmen, Anschaffung von Vergens­gegenständen)

Euro

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Investitionstätigkeit:

(Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

 

Zusätzliche Angaben bei Investitionsmaßnahmen

 

Projektverantwortlicher (Dezernent):

     

he der geplanten Auszahlungen:

     

Geplante Projektdauer:

     

Voraussichtliche Fertigstellung des Projekts:

     

Zukünftige Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt (Folgekosten):

     

 

Anmerkungen:

     

(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)

 

 

Auswirkung für Integration:

 

Das Celler Badeland trägt zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur sozialen Integration bei, da es Menschen aus allen gesellschaftlichen Schichten anzieht und diesen die Möglichkeit verschafft, gemeinsam Sport- und Freizeitaktivitäten nachzugehen. Dieser Effekt wird durch die günstigen Eintrittspreise und die teilweise Barrierefreiheit des Badelands verstärkt, um allen Bürgerinnen und Bürgern einen Besuch zu ermöglichen.

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