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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0239/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Rat stellt die im Sachverhalt dargestellten Veränderungen bei der SPD-Fraktion durch Beschluss fest.

 

b)      Die im Sachverhalt aufgeführten Umbesetzungen in den Ausschüssen und genannten Neubesetzungen von unbesoldeten Stellen gleicher Art stellt der Rat gemäß § 71 Abs. 5 u. 6 NKomVG durch Beschluss fest.

 

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Sachverhalt:

 

Herr Reinhold Wilhelms ist am 13.09.2022 verstorben. Bezüglich des Sitzverlustes ist ein Feststellungsbeschluss des Rates nicht erforderlich.

 

Nächste Ersatzperson für Herrn Wilhelms ist aufgrund der Feststellung des Gemeindewahlausschusses Herr Achim Stammwitz, Eichhorststraße 11, 29227 Celle. Der Genannte hat die Wahl bereits angenommen.

 

a)      Ratsherr Achim Stammwitz ist Mitglied der SPD-Fraktion; somit besteht diese Fraktion weiterhin aus 10 Ratsmitgliedern. Die Finanzverantwortlichkeit liegt zukünftig bei Ratsfrau/Ratsherrn ____________ .

 

b)      Im Zuge der o. g. Veränderungen sind bei diversen Fachausschüssen und unbesoldeten Stellen gleicher Art folgende Neubesetzungen vorzunehmen:

 

 

Ausschuss für Klima, Umwelt, Verkehr und technische Dienste:   

 

neues Mitglied = Rf/Rh. ______________

 

   

Ausschuss für Schule, Kinder und Jugend:         

 

neues Mitglied = Rf/Rh. ______________

 

neuer stellv. Vorsitz =  Rf/Rh. ______________

 

(Anm.: bei der konstituierenden Sitzung am 04.11.2021 haben sich die Fraktionen und Gruppen über die Verteilung der stellv. Vorsitze in den Ausschüssen geeinigt. Somit entscheidet die SPD-Fraktion, wer aus der Mitte des o. g. Ausschusses den stellv. Vorsitz zukünftig übernehmen wird).

 

 

Aufsichtsrat der allerland GmbH:

 

neues Mitglied = Rf/Rh. ______________

 

(Anm.: Herr Wilhelms war bisher Vorsitzender des Aufsichtsrates. Gemäß § 12 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages wählt der Aufsichtsrat in der nächsten Sitzung aus seiner Mitte einen neuen Vorsitzenden bzw. eine neue Vorsitzende).

 

 

Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Celle-Gifhorn-Wolfsburg:

 

neues Mitglied = Rf/Rh. ______________

 

(derzeitige Vertreterin: Ratsfrau Susi Schult)

 

 

c)      Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Celle GmbH

 

Bisher war Ratsherr Karl Struck für die Gruppe CDU/FDP/DIE UNABHÄNGIGEN in dem o. g. Gremium vertreten. Zukünftig soll Ratsherr Rainer Taubenheim diese Aufgabe übernehmen.

 

bisheriges Mitglied:  Ratsherr Karl Struck 

 

neues Mitglied:   Ratsherr Rainer Taubenheim

 

 

Hinweise:

 

a) Erst der neue Feststellungsbeschluss des Rates gemäß § 71 Abs. 5 u. 6 NKomVG bewirkt die o. g. Änderungen der Ausschussbesetzungen und Besetzungen von unbesoldeten Stellen gleicher Art. Bis dahin gelten die bisher getroffenen Regelungen und Besetzungen.    

 

b) Herr Wilhelms war bisher 1. stellv. Ratsvorsitzender. In der Sitzung des Rates am 13.10.2022 ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger zu wählen.

 

Die Wahl erfolgt nach den Regelungen des § 67 NKomVG. Gewählt wird schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen. 

 

Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Ratsmitglieder gestimmt hat („absolute Mehrheit“ = mindestens 22 Ja-Stimmen). Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt (Hinweis: hier können neue Bewerber/innen vorgeschlagen werden bzw. können Bewerber/innen aus dem 1. Wahlgang zurücktreten). Gewählt ist, für den die meisten Stimmen abgegeben worden sind (= relative Mehrheit). Ergibt sich eine Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das der Ratsvorsitzende zu ziehen hat.

 

2. stellv. Ratsvorsitzende ist derzeit Ratsfrau Schrader. Sollte sie zur 1. stellv. Ratsvorsitzenden gewählt werden, müsste auch hier eine Nachfolgeregelung per Wahl getroffen werden (Wahlprozedere siehe oben).  

 

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