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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0250/22

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Groß Hehlen, Hehlentor

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, folgende Beschlüsse zur Aufstellung von Bebauungsplänen aufzuheben:

 

  1. Beschluss vom 27.09.1979 (AZ 61.26b.7 GrH) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 GrH „Sportgelände Groß Hehlen“ 1. Änderung.
  2. Beschluss vom 14.12.1984 (AZ 61.26b.9 GrH) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 GrH „Nördlich Birkenweg“ 1. Änderung.
  3. Beschluss vom 07.06.1966 (AZ 61.26b.20a) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Bremer Weg“ – Bereich zwischen Lindenstraße und Torplatz.
  4. Beschluss vom 13.07.1974 (AZ 61.26b.20c) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 II „Bremer Weg“ – Bereich zwischen Lindenstraße und Torplatz.
  5. Beschluss vom 24.06.1969 (AZ 61.62b.55a) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Gebiet zwischen Petersburgstraße, Sehndenstraße, Rhegiusstraße und der Straße am Berge“.
  6. Beschluss vom 04.10.1990 (AZ 61.26b.100d) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 I „Im Güldenen Winkel/ Wittinger Straße“ 1. Änderung.
  7. Beschluss vom 18.12.1987 (AZ 61.26b.103a) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 103Südlich Bierwirth’s Wiese.
  8. Beschluss vom 19.10.1989 (AZ 61.26b.106a) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106Allerpromenade.
  9. Beschluss vom 08.10.1991 (AZ 61.26b.112a) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 112 „Gelände der Seeckt-Kaserne“.
  10. Beschluss vom 21.09.1992 (AZ 61.26b.115a) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 115 „Wohnpark Thaer’s Garten“

 

 

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Sachverhalt:

 

Vorab wird auf folgendes hingewiesen:
In der Stadtplanung befinden sich derzeit etliche Bebauungspläne im Verfahren, deren Aufstellungsbeschlüsse 25 Jahre oder älter sind und die nicht bis zum Satzungsbeschluss verfolgt wurden. Die Gründe dazu sind im Folgenden näher erläutert.

Die Verwaltung schlägt vor, diese Beschlüsse nach und nach per Ratsbeschluss aufzuheben und damit eingestellte Bebauungsplanverfahren formell zu bereinigen. Da die aufgehobenen Aufstellungsbeschlüsse nicht mehr im Geoportal darzustellen sind, wird die Übersichtlichkeit und damit Nutzbarkeit für professionell interessierte Investoren und auch Bürgerinnen und Bürgern verbessert.

 

Im Zuge dieser Beschlussvorlage wurden zunächst die Aufstellungsbeschlüsse aus den Ortsteilen Groß Hehlen und Hehlentor analysiert. Die weiteren Celler Ortsteile werden sukzessive überprüft.

 

 

Groß Hehlen

 

Bebauungsplan Nr. 7 GrH „Sportgelände Groß Hehlen“ 1. Änderung

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 27.09.1979 (AZ 61.26b.7 GrH) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Sportgelände Groß Hehlen“ 1. Änderung gefasst. Die Aufstellung wurde am 10.11.1979 ortsüblich bekanntgegeben.
 

Ziel und Zweck der Aufstellung (Auszug aus der Begründung)

Durch Änderung des Bebauungsplanes, soll eine Erweiterungsmöglichkeit für die bestehende Tennishalle geschaffen werden. Dazu müsste die südliche Baugrenze in südlicher Richtung erweitert und damit die überbaubare Fläche vergrößert werden.

 

Aufhebungsgrund:

Während des Planungsprozesses ist die von der Antragstellerin beantragte Maßnahme zurückgezogen worden. Mittlerweile ist die angedachte Fläche durch 8 Tennis-Außenplätze bebaut worden. Eine Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens erübrigt sich.


 

 

Bebauungsplan Nr. 9 GrH „Nördlich Birkenweg“ 1. Änderung

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 14.12.1984 (AZ 61.26b.9 GrH) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Nördlich Birkenweg“ 1. Änderung gefasst. Die Aufstellung wurde am 13.07.1985 ortsüblich bekanntgegeben.

 

Ziel und Zweck der Aufstellung (Auszug aus der Begründung)

Durch Änderung des Bebauungsplanes soll ein Geländestreifen durch die Stadt aufgekauft werden, um weitere Parkplatzflächen herzurichten.

 

Aufhebungsgrund:

Der Ortsrat sah die Umwandlung des betreffenden Geländestreifens als nicht notwendig an, da kein Bedarf an weiteren Stellplätzen besteht. Die Erarbeitung des Bebauungsplanes wurde daraufhin nicht weiterverfolgt. Aus Sicht der Verwaltung besteht auch heute weiterhin kein Bedarf an weiteren Parkplatzflächen.


 

 

Hehlentor

 

Bebauungsplan Nr. 20 „Bremer Weg“ – Bereich zwischen Lindenstraße und Torplatz 

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 07.06.1966 (AZ 61.26b.20a) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Bremer Weg“ – Bereich zwischen Lindenstraße und Torplatz gefasst.

 

Ziel und Zweck der Aufstellung (Auszug aus der Begründung)

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt zur verkehrlichen Verbesserung der teilweise sehr beengten Straßenverhältnisse des „Bremer Weg“ unter Einbeziehung der Sichtfreihaltung für die hier einmündenden Straßen. Durch ihn soll eine neue Rechtsgrundlage zur Sicherung der verkehrlichen Belange in Verbindung mit einer geordneten Randbebauung geschaffen werden.

 

Aufhebungsgrund

Im Laufe des Verfahrens hat sich herausgestellt, dass ein Teilbebauungsplan (Nr. 20 II) zur baulichen Ordnung des Gebietes nördlich der Aller, westlich der Allerbrücke (B3) ausreichend ist.


 

 

Bebauungsplan Nr. 20 II „Bremer Weg“ – Bereich zwischen Lindenstraße und Torplatz 

Basierend auf den Erkenntnissen der Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Bremer Weg“ – Bereich zwischen Lindenstraße und Torplatz, beschloss der Rat der Stadt Celle in seiner Sitzung am 13.03.1974 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 II „Bremer Weg“ – Bereich zwischen Lindenstraße und Torplatz. Die Aufstellung wurde am 23.03.1973 ortsüblich bekanntgegeben.

 

Ziel und Zweck der Aufstellung (Auszug aus der Begründung)

Der Bebauungsplan soll zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung aufgestellt werden, um eine neue Rechtsgrundlage für eine erweiterte Nutzung zu schaffen und das vorbezeichnete Gebiet in seinem Wohnwert wesentlich zu verbessern.

 

Aufhebungsgrund

Die städtebauliche Zielsetzung konnte aufgrund der zahlreichen Widersprüche zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht erfüllt werden. Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 13.09.1977 keine Empfehlung für den erneuten Entwurfsbeschluss abgegeben. Aus Sicht der Verwaltung ist eine bauliche Neuordnung an der Stelle heute nicht mehr notwendig.


 

 

Bebauungsplan Nr. 55 „Gebiet zwischen Petersburgstraße, Sehndenstraße, Rhegiusstraße und der Straße am Berge“

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 24.06.1969 (AZ 61.62b.55a) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Gebiet zwischen Petersburgstraße, Sehndenstraße, Rhegiusstraße und der Straße am Berge“ gefasst. Die Aufstellung wurde am 07.03.1970 ortsüblich bekanntgegeben.

 

Ziel und Zweck der Aufstellung (Auszug aus der Begründung)

Der Bebauungsplan wird zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung aufgestellt. Durch ihn soll eine neue Rechtsgrundlage für die Erschließung, den Aufbau und die Nutzung in diesem Stadtteilgebiet geschaffen werden, um die angekündigten Bauabsichten einzelner Grundstückseigentümer planerisch zu steuern.

 

Aufhebungsgrund

Es ist aus den Unterlagen nicht erkennbar, warum die Planung nicht weiterverfolgt wurde. Aus Sicht der Verwaltung ist eine planungsrechtliche Neuordnung an der Stelle heute nicht mehr notwendig.


 

 

Bebauungsplan Nr. 100 I „Im Güldenen Winkel/ Wittinger Straße“ 1. Änderung

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 04.10.1990 (AZ 61.62b.100d) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 I „Im Güldenen Winkel/ Wittinger Straße“ 1. Änderung gefasst. Die Aufstellung wurde am 10.11.1990 ortsüblich bekanntgegeben.

 

Ziel und Zweck der Aufstellung (Auszug aus der Begründung)

Die Errichtung der bisher auf der Fläche geplanten Rehabilitationsklinik ist nicht zu realisieren, daher bittet der Antragsteller, der Eigentümer des Grundstücks ist, dieses planungsrechtlich als Wohnbaufläche auszuweisen. Damit ist eine Angleichung der Nutzung an die benachbarten Flächen gewährleistet und störende Einflüsse sind ausgeschlossen. Die Nähe zu dem Park „Thaer‘s Garten“, zur Allerniederung sowie die leichte Südhanglage bieten eine Nutzung des Geländes zu Wohnzwecken an.

 

Aufhebungsgrund

Das Vorhaben wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahren Nr. 115 „Wohnpark Thaer’s Garten“ realisiert. Eine Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens erübrigt sich.


 

 

Bebauungsplan Nr. 103 „Südlich Bierwirth’s Wiese“

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 18.12.1987 (AZ 61.26b.103a) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 103 „Südlich Bierwirth’s Wiese“ gefasst. Die Aufstellung ist nicht ortsüblich bekannt gemacht worden.

 

Ziel und Zweck der Planung (Auszug aus der Begründung)

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Gebiet zwischen Georg-Wilhelm-Straße und Harburger Straße (AZ 61.26b.05a) wurde seitens eines Gewerbebetriebes angeregt, für die z.T. innerhalb des Aufhebungsbereiches liegenden Bereiche zwischen Georg-Wilhelm-Straße/ Bierwirth‘s Wiese einen Bebauungsplan auszuarbeiten.
Dadurch solle u.a. für eine Fläche des vorgenannten Gewerbebetriebes eine klare planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden.

 

Aufhebungsgrund

Aus Sicht der Verwaltung ist das Gebiet mittlerweile voll entwickelt. Ein zusätzlicher Bebauungsplan ist nicht erforderlich. 


 

 

Bebauungsplan Nr. 106Allerpromenade

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 19.10.1989 (AZ 61.26b.106a) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106Allerpromenade gefasst. Die Aufstellung ist nicht ortsüblich bekannt gemacht worden.

 

Ziel und Zweck der Planung (Auszug aus der Begründung)

Es war ursprünglich geplant, die Gebäude Wittinger Straße 4 – 16 abzubrechen und die gesamte fläche zu einer Allerpromenade umzugestalten, um insbesondere für die Insassen des Krankenhauses Erholungsflächen zu schaffen; die Stadt hatte bereits eineige der Häuser erworben. Aus Gründen des Denkmalschutzes war der Abbruch jedoch nicht möglich, so dass zwischenzeitlich die städtischen Grundstücke wieder veräußert wurden. Dabei wurde eine 3,50 m breite Wegeparzelle längs des Flussbelaufes abgetrennt, die als Uferpromenade ausgebildet werden soll.

 

Aufhebungsgrund

Aufgrund fehlender Verkaufsbereitschaft benötigter Grundstücke, ist die Planung nicht realisierbar.


 

 

Bebauungsplan Nr. 112Gelände der Seeckt-Kaserne

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 08.10.1991 (AZ 61.26b.112a) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 112 „Gelände der Seeckt-Kaserne“ gefasst. Die Aufstellung wurde am 02.11.1991 ortsüblich bekanntgegeben.
Eine Veränderungssperre wurde am 21.11.1991 vom Rat beschlossen und am 14.05.1992 außer Kraft gesetzt.

 

Ziel und Zweck der Aufstellung (Auszug aus der Begründung)

Nach Bekanntgabe des Abzugs der britischen Rheinarmee aus Celle, beschloss der Rat der Stadt Celle einen Bebauungsplan zu fassen, der die planungsrechtlichen Voraussetzungen für zukünftige zivile Nutzungen der zur jener Zeit militärisch genutzten Fläche schaffen soll.

 

Aufhebungsgrund

Inzwischen ist die Fläche teilweise durch die Bebauungspläne Nr. 149 „Hohe Wende West“, Nr. 153 „Gewerbegebiet Hohe Wende-Süd“ und Nr. 163 „Wohngebiet an der Hohen Wende“ (in Aufstellung) überplant. Eine Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens erübrigt sich.


 

 

Bebauungsplan Nr. 115 „Wohnpark Thaer’s Garten“

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 21.09.1992 (AZ 61.26b.115a) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 115 „Wohnpark Thaer’s Garten“ gefasst. Die Aufstellung wurde am 14.12.1991 ortsüblich bekanntgegeben.

 

Ziel und Zweck der Aufstellung (Auszug aus der Begründung)

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 115, der den Bebauungsplan Nr. 100 in Teilbereichen ersetzen soll, werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entstehung eines Wohngebietes mit zugehörigen Einrichtungen der gesellschaftlichen Kommunikation sowie der Daseinsvorsorge der Wohnbevölkerung geschaffen.

 

Aufhebungsgrund

Die Planungen wurden aufgrund von bekräftigten Bedenken des Straßenbauamtes Verden bzgl. der geplanten Ortsumgehung nicht weiterverfolgt.
Das Bauvorhaben ist inzwischen gem. § 33 Abs. 1 BauGB genehmigt und errichtet.


 

 

II. bereits dazu vorliegende Entscheidungen

AZ 61.26b.7 vom 27.09.1979  Beschluss über die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 GrH „Sportgelände Groß Hehlen“ 1. Änderung

AZ 61.26b.9 GrH vom 14.12.1984 Beschluss über die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 GrH „Nördlich Birkenweg“ 1. Änderung

AZ 61.26b.20a vom 07.06.1966 Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Bremer Weg“ – Bereich zwischen Lindenstraße und Torplatz

AZ 61.26b.20c vom 13.03.1974  Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 II „Bremer Weg“ – Bereich zwischen Lindenstraße und Torplatz

AZ 61.62b.55a vom 24.06.1969 Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Gebiet zwischen Petersburgstraße, Sehndenstraße, Rhegiusstraße und der Straße am Berge“

AZ 61.26b.100d vom 04.10.1990 Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 I „Im Güldenen Winkel/ Wittinger Straße“ 1. Änderung.

 

AZ 61.26b.103a vom 18.12.1987 Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 103Südlich Bierwirth’s Wiese

AZ 61.26b.106a vom 19.10.1989 Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106Allerpromenade

 

AZ 61.26b.112a vom 08.10.1991 Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 112 „Gelände der Seeckt-Kaserne“

AZ 61.26b.115a vom 21.09.1992 Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 115 „Wohnpark Thaer’s Garten“

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

Auswirkung für Integration:

Keine

 

Klimaauswirkungen:

Keine

 

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Anlagen

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