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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0277/22

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Altenhagen

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 178 Ahg der Stadt Celle „Fuß- und Radwegebrücke Altenhäger Kirchweg“ wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

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Sachverhalt:

Im Zuge der Planung und des Neubaus der B3 Ostumgehung Celles werden Wegebeziehungen verändert und teilweise unterbrochen, die für die Erreichbarkeit der jeweiligen Ortslagen in Celle von Bedeutung sind. Dies gilt auch und besonderem Maß für die heute vorhandene Wegeverbindung zwischen dem Stadtzentrum bzw. der Altstadt Celles und dem Ortsteil Altenhagen über den Altenhäger Kirchweg. Im Zuge der Planungen der B3 Ostumgehung bzw. dem damit zusammenhängenden Planfeststellungsbeschluss, ist zunächst vom Entfall dieser Wegebeziehung ausgegangen worden. Insbesondere mit Blick auf eine klimagerechtere Abwicklung von Individualverkehren hat sich jedoch das Erfordernis gezeigt, diese Fuß- und Radwegeverbindung im Zuge des Baus der B3 Ostumgehung aufrechtzuerhalten.

 

Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das dafür erforderliche Brückenbauwerk sollen in Abstimmung mit der Landesstraßenbauverwaltung Niedersachsen über einen planfeststellungersetzenden Bebauungsplan erfolgen. Hierzu soll mit dem vorliegenden Einleitungsbeschluss der erste Schritt unternommen werden.

 

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Auswirkung für Integration:

 

keine

 

 

Klimaauswirkungen:

 

Grundsätzlich verursacht jegliche bauliche Tätigkeit auch eine Auswirkung auf das Klima. Bezogen auf eine klimagerechtere Abwicklung von Individualverkehr dient der angestrebte Brückenbau die Schaffung einer Wegeverbindung, die geeignet ist eine Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr zum nichtmotorisierten Individualverkehr zu unterstützen.

 

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Anlagen

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