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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0292/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, die drei Ausschüsse - wie vom Seniorenbeirat vorgeschlagen - mit beratenden Mitgliedern inkl. Stellvertretung zu besetzen und die genannten Personen zu beratenden Mitgliedern zu berufen. 

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG kann der Rat beschließen, dass neben Ratsfrauen und Ratsherren andere Personen (zum Beispiel Mitglieder von kommunalen Beiräten, jedoch nicht Beschäftigte der Kommunen), Mitglieder der Ausschüsse werden (als sog. beratende Mitglieder). Die beratenden Mitglieder haben in diesen Ausschüssen kein Stimmrecht.  

 

Der Seniorenbeirat war bisher wie folgt in den Fachausschüssen personell vertreten:

 

1)      Ausschuss für Klima, Umwelt, Verkehr und technische Dienste:

 

Herr Hans-Gerhard Grote   -   Vertreter: Herr Helmut Meinecke

 

2)      Ausschuss für Soziales und Integration:

 

           Für den Bereich „Soziales“: Frau Sonja Richtzenhain - Vertreterin: Frau Regina Knoop

 

3)      Kulturausschuss:

 

Frau Heidelore Schmidt   -   Vertreterin: Frau Marie-Liese Weykopf

 

 

Am 03.11.2022 fand in der Alten Exerzierhalle die Wahlversammlung zur Wahl eines neuen Seniorenbeirates statt. Die neu gewählten Mitglieder des Seniorenbeirats sollen vom Rat der Stadt Celle am 08.12.2022 formell bestätigt werden. Am 14.11.2022 hat sich der Vorstand des Seniorenbeirats neu konstituiert. In diesem Zusammenhang sind auch Vorschläge bezüglich der neuen beratenden Mitglieder in den o. g. Ausschüssen wie folgt gemacht worden (Anm.: es bestehen keine rechtlichen Bedenken, jeweils eine Stellvertretung zu berufen):

 

1)      Ausschuss für Klima Umwelt, Verkehr und technische Dienste:

 

Herr Hans-Gerhard Grote  Vertreter: Herr Ludwig Dahmen

 

2)      Ausschuss für Soziales und Integration:

 

Für den Bereich „Soziales“ = Herr Gerhard Skradde

 

Vertreterin: Frau Regina Knoop

 

3)      Kulturausschuss:

 

Frau Sonja Richtzenhain Vertreter: Herr Peter Weigand

 

Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, die vorgeschlagenen Personen zu beratenden Mitgliedern in den o. g. Fachausschüssen zu berufen. Sollte der Rat dies befürworten, müsste ein entsprechender Beschluss gefasst werden. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Gemäß § 3 der Entschädigungssatzung haben beratende Mitglieder Anspruch auf Zahlung eines Sitzungsgeldes in Höhe von 24,- Euro je Sitzung. Wird eine Sitzungsdauer von fünf Stunden überschritten, kann ein weiteres Sitzungsgeld gewährt werden. Daneben wird je Sitzung eine pauschalierte Fahrtkostenentschädigung in Höhe von 5,- Euro gezahlt.  

 

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