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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0248/22-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

In der o. g. Anfrage wird die Erschließungssituation der Sparkassenfiliale auf dem Eckgrundstück Hannoversche Heerstraße/Wilhelm-Heinichen-Ring angesprochen. Das Grundstück ist zurzeit verkehrlich durch eine Zufahrt von der Hannoverschen Heerstraße (Einfahrt von links, Ausfahrt nach rechts zulässig) und eine Zufahrt im Bereich des Wilhelm-Heinichen- Rings (Einfahrt nach rechts, Ausfahrt nach rechts zulässig) erschlossen. Der Knotenbereich Hannoversche Heerstraße/Wilhelm-Heinichen-Ring ist seit vielen Jahren Unfallhäufungsstelle. Ziel der Stadt Celle ist deshalb in absehbarer Zeit zur Konfliktminimierung das Linksabbiegen aus der Hannoverschen Heerstraße zum o. g. Grundstück zu unterbinden. Da es für die Erreichbarkeit des Grundstücks aus Richtung Süden zurzeit keine zumutbaren Alternativen gibt, bleibt das Linksabbiegen von der Hannoverschen Heerstraße bis zum Ausbau des Wilhelm-Heinichen-Rings zulässig. Mit dem Ausbau wird ab 2023 zur Entschärfung des Unfallschwerpunktes und Erhöhung der Verkehrssicherheit in städtischem Interesse eine gesicherte Linksabbiegemöglichkeit vom Wilhelm-Heinichen-Ring auf das Grundstück hergestellt. Eine Aussage zu den Kosten ist erst nach Vorlage einer Planung möglich. Baulast- und Kostenträger ist die Stadt Celle.

 

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Anlagen

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