Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0320/22

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Der Oberbürgermeister hat am 05.12.2022 im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 89 in Verbindung mit § 117 NKomVG die außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 100.000 € sowie 120.000 € für Beschaffung von Notstromersatzanlagen für den Blackout-Fall genehmigt. Die Notstromersatzanlagen werden für die Leuchttürme pro Ortsteil und die Alte Exerzierhalle angeschafft. Das Einvernehmen wurde gem. § 89 NKomVG hergestellt.

 

Die Deckung der 100.000 € erfolgt aus „Planung und Bau von Gemeindestraßen – Planungskosten Tiefbau IV-Controlling Phase 1-3“ (541000.7872070). Die veranschlagten Mittel werden nicht mehr in voller Höhe benötigt.

 

Die Deckung der 120.000 € kommt aus dem Bereich „Örtlicher Brandschutz“ (126100), in diesem Fall aus den Konten „FFW Garßen Notstromanschluss“ (7871176), „FFW Westercelle, Gerätehaus“ (7871008) und „Betriebs- und Geschäftsausstattung, Feuerwehr“ (7831111). Die dort veranschlagten Mittel werden nicht mehr in voller Höhe benötigt.

 

Hierüber wird der Rat gem. § 89 Satz 3 NKomVG unterrichtet.

Loading...