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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0061/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt:

 

a.)  den Jahresabschluss 2020 und die Entlastung des Leiters des Eigenbetriebes,

 

b.)  den Jahresüberschuss 2020 in Höhe von 2.970.261,91 € auf neue Rechnung

      vorzutragen,

 

c.)  einen Anteil des Jahresabschlusses 2020 in Höhe von 1.298.641 € gem. § 12 Abs.4

      EigBetrVO an den städtischen Haushalt zu übertragen und den Restbetrag von

      1.671.620,91 € gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG den Überschussrücklagen zuzuführen.

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Sachverhalt:

 

Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2020 wurde durch den Leiter des Eigenbetriebes am 30.01.2023 gem. § 129 NKomVG festgestellt. Der Jahresabschluss wurde dem Rechnungsprüfungsamt mit allen Bestandteilen zugeleitet.

 

In dem vom Rechnungsprüfungsamt erstellten Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 vom 23.02.2023 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt:

 

Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Celle, Celle, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Ergebnis- und Finanzrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

 

-          entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den für Eigenbetriebe in Niedersachsen geltenden Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Celle zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und

 

-          vermittelt der dem Anhang beigefügte Rechenschaftsbericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Celle. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Rechenschaftsbericht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der KomHKVO und der EigBetrVO und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

 

Gemäß § 33 Absatz 2 EigBetrVO i.V.m. § 322 Absatz 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Anhangs mit dem ihm beizufügenden Rechenschaftsbericht geführt hat.

 

 

Das Jahr 2020 schließt wie folgt ab:

im ordentlichen Ergebnis

 2.953.247,40

im außerordentlichen Ergebnis

      17.014,51

Jahresüberschuss

 2.970.261,91

Fehlbeträge aus Vorjahren

 0,00

nach Deckung des Fehlbedarfs verbleibender Überschuss  

 2.970.261,91

 

Der Rat beschließt gem. § 58 Abs. 1 Nr.10a NKomVG i.V.m. § 35 der Eigenbetriebsverordnung über den Jahresabschluss, die Entlastung des Leiters des Eigenbetriebes und die Ergebnisverwendung.

 

Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Celle zum 31.12.2020 ist dieser Vorlage beigefügt und sollte Grundlage für die zu fassenden Beschlüsse sein.

 

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Anlagen

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