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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0027/23-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Celle beschließt

 

  1. die als Anlage 1 beigefügte Weihnachtsmarktsatzung inkl. erweiterter Öffnungszeiten für Gastronomen und
  2. die als Anlage 2 beigefügte Gebührensatzung inkl. Gebührentarif

 

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Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 14.02.2023 entschieden, dass Gastronomen über die festgelegten Verkaufszeiten in §3 (1) der Weihnachtsmarktsatzung hinausgehend bis zu zwei Stunden länger geöffnet haben dürfen.

 

Im § 5 (3) ist das Datum für die Einsendefrist von Anträgen nachgetragen worden.

 

Auf eine Fehlerkorrektur in § 7 (1) wird hingewiesen. Dort muss es heißen: „Die Weihnachtsmarktstände werden nach einem festgelegten Aufbauplan der Stadt Celle aufgebaut. Die Aufstellfläche wird den zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern mit der Zulassung mitgeteilt. …“

 

Zum Vergleich der Gebührenhöhe in Anlage 2 werden hier Vergleichswerte für 2022 im seinerzeitigen Verhandlungsverfahren angeführt. Ziel der meist geringeren Gebühren 2023 ff. ist die weitere Attraktivitätssteigerung des Weihnachtsmarktes, von dessen Effekten auch örtlicher Handel, Gastronomie und Tourismus profitieren und so die Steuereinnahmekraft der Stadt Celle gestärkt wird.

 

Anbietergruppen

Unterkategorien

Preis
in € pro m²

neu in 2023

Preis in € pro m² in 2022

Preisspanne/

Durchschnitt

1 - Kunsthandwerk

 

0

 

100

2 - Verkaufsstände

 

120

 

80-300

(D: 180)

3 - Speisen

 

220

 

120-480

(D: 260)

4 - Getränkeausschank

 

250

 

       157-250

     (D: 205)

5 - Süß- und Backwaren

Süßwaren gemischt

240

 

Backwaren

300

 

     190-680

    (D: 425)

6 - Fahrgeschäfte

Bis 15 Sitzplätze pro Fahrt

50

 

        --- 

Über 15 Sitzplätze pro Fahrt

80

 

55-170

(D: 104)

Nebenflächen

Dekoration

0

 

        ---

Verkaufsfläche

80

 

45-130

(D: 85)

 

 

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Anlagen

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