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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0027/23-2

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Ortsrat Blumlage/Altstadt

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Celle beschließt

 

  1. Die als Anlage 1 beigefügte Weihnachtsmarktsatzung und
  2. Die als Anlage 2 beigefügte Gebührensatzung inkl. Gebührentarif.

 

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Sachverhalt:

 

Die in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Liegenschaften vom 08.03.2023 ausgesprochenen Beratungsergebnisse und Beschlussempfehlungen sind in den Anlagen 1 und 2 redaktionell berücksichtigt. Im Einzelnen:

 

Die Öffnungszeiten in § 3 der Weihnachtsmarktsatzung werden an allen Wochentagen einheitlich von 11:00 bis 20:00 Uhr festgesetzt. Davon ausgenommen sind Heiligabend, 1. und 2. Weihnachtstag. Hier bleiben die Zeiten unverändert. Gastronomie darf Sonntag bis Donnerstag bis zu 2 Stunden länger geöffnet haben, Freitag und Samstag dürfen sie bis zu drei Stunden länger geöffnet haben. Fällt Heiligabend auf einen Sonntag, ist es den Marktbeschickern freigestellt zu öffnen.

 

In der Gebührenstruktur wird die Anbieterkategorie „Kunsthandwerk“ jetzt so definiert: Produkte werden am Stand selbst hergestellt und/oder mindestens ca. 75 % der ausgestellten Produkte sind handgemacht.

 

Die Kategorie „Nebenflächen“ in der Gebührenstruktur wird anders gefasst: Nebenflächen unmittelbar für den Verkauf, wie Warenauslagen, Warenaufsteller, etc. werden mit 80 €/m² Gebühr belegt. Alle anderen Nebenflächen, wie z.B. begehbare Sitzmöglichkeiten/-flächen, Stehtische, Dekoration etc. sind gebührenfrei.

 

In § 10 der Weihnachtsmarktsatzung, Reinhaltung der Marktplätze, hat die Verwaltung in Abs. 2 (a) einen Halbsatz geändert in: „… insbesondere die Beseitigung von Abfällen in Müllbehältnisse vorzunehmen, …“.

 

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Anlagen

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