Mitteilungsvorlage - MV/0066/23-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/Budgetverschiebungen 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Zuständigkeit:
- Nicole Mrotzek
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Celle
|
Kenntnisnahme
|
|
|
Mar 23, 2023
|
Sachverhalt:
Gem. § 117 Abs. 1 NKomVG unterrichte ich Sie hiermit zusammenfassend über die in 2022 bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen. Im genannten Zeitraum erfolgten folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen:
Anzahl bis 10.000 Euro: 0
Anzahl ab 10.000 Euro bis 20.000 Euro: 5
Anzahl ab 20.000 Euro: 8
Sachverhalte ab 20.000 Euro:
1. Für die Möblierung der Mensa der GS Klein Hehlen wurde eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 40.000 € bewilligt. Die Deckung erfolgte durch Minderauszahlungen bei dem Produktkonto 541000.7872450 „Planung und Bau von Gemeindestraßen – Erschließung Kasernengelände“.
2. Eine überplanmäßige Auszahlung von 110.000 € für das Sofortprogramm EU-REACT „Perspektive Innenstadt“ wurde bewilligt. Die Kostensteigerungen wurden dem Fördermittelgeber gemeldet und eine erhöhte Förderung seitens des Niedersächsischen Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten bestätigt. Die Deckung der 100.000 € erfolgt durch die bewilligte Mehreinzahlung, der Eigenanteil wurde durch Minderauszahlungen bei dem Produktkonto 511600.7871174 „Sanierung – Baumaßnahmen Wachstum und nachhaltige Erneuerung Neuenhäusen“ gedeckt.
3. Für die Anschaffung eines Schlegelhäckslers wurden 39.200 € als überplanmäßige Auszahlung bewilligt. Eine Reparatur des Altgerätes wäre nicht wirtschaftlich gewesen. Die Deckung erfolgte durch Mehreinzahlungen bei dem Produktkonto 55150.6831103 „Unterhaltung und Bewirtschaftung von öffentlichen Grün- und Parkanlagen – Verkauf von Fahrzeugen“.
4. Bei dem Sanierungsprogramm der Sanitäranlagen an Schulen ist bei dem Projekt „GS Hehlentor Sanitäranlagen Turnhalle“ ein Mehrbedarf in Höhe von 115.000€ auf Grund der Baukostensteigerung angefallen. Die Deckung erfolgte durch Minderauszahlungen bei dem Produktkonto 126100.7871008 „Örtlicher Brandschutz – FFW Westercelle, Gerätehaus“.
5. Zur Dachertüchtigung für die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf einem Gebäude des Bauhofes wurden zusätzlich 208.000 € benötigt. Die Deckung erfolgte durch Minderauszahlungen bei dem Produktkonto 541100.7872263 „Bauhof – Investive Deckenerneuerung“.
6. Im Rahmen einer Eilentscheidung wurde eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 120.000 € bewilligt. Mit den Mitteln werden die 10 Leuchtturmstandorte pro Ortsteil mit Notstromersatzanlagen ausgestattet. Die Deckung erfolgte durch Minderauszahlungen bei verschiedenen Produktkonten. Die Deckung erfolgte durch Minderauszahlung bei den Produktkonten 126100.7871176 „Örtlicher Brandschutz – FFW Garßen Notstromanschluss“, 126100.7871008 „Örtlicher Brandschutz – FFW Westercelle, Gerätehaus“ und 126100.781111 „Örtlicher Brandschutz – Betriebs- und Geschäftsausstattung, Feuerwehr >1.000 €“.
7. Im Rahmen einer Eilentscheidung wurden Mittel in Höhe von 100.000 € außerplanmäßig bereitgestellt. Hiermit wurde die Anschaffung einer Notstromersatzanlage für die Alte Exerzierhalle für den Blackout Fall beauftragt. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen bei dem Produktkonto 541000.7872070 „Planung und Bau von Gemeindestraßen – Planungskosten Tiefbau IV-Controlling Phase 1-3“.
8. Im Jahr 2022 wurden verschiedene BGA’s (Betriebe gewerblicher Art) beim Finanzamt nachgemeldet, unter anderem der BGA Fettabscheider und der BGA Fotofix. Durch die Nachmeldung musste die Umsatzsteuer ab dem Jahr 2010 rückwirkend veranlagt werden. Insgesamt wurde eine Budgetverschiebung von 270.200 € vorgenommen. Die Deckung erfolgte durch Mehrerträgen bei dem Produktkonto 611100.6013000 „Kommunale Steuern – Gewerbesteuer“.
Zusätzlich wurden in 5 Fällen Mittel im Rahmen der Budgetregeln vom Ergebnis- in den Finanzhaushalt verschoben (bis zu 5.000 Euro).