Gewässerbenutzungen (Entnahmen, Einleitung)
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Benutzungen des Grundwassers
Das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser stellt nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) eine Gewässerbenutzung dar. Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis oder Bewilligung, die auf Antragstellung durch die UWB ...weiter »
Benutzungen von oberirdischen Gewässern
Nach dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bezeichnet man das ständig oder zeitweilig in Betten fließende oder stehende oder aus Quellen wild abfließende Wasser als oberirdische Gewässer. Echte Benutzungen ...weiter »
Stauanlagen
Das Aufstauen eines oberirdischen Gewässers stellt gemäß § 9 WHG eine Gewässerbenutzung dar, für die eine Erlaubnis oder Bewilligung der zuständigen Wasserbehörde erforderlich ist (§ 8 WHG). Der Aufstau eines Fließgewässers ...weiter »