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Behinderte, die sich nur mit Hilfe eines Rollstuhls fortbewegen können oder die hinsichtlich der Art und Schwere der Behinderung Rollstuhlfahrern gleichzustellen sind und außerdem nur über ein geringes Einkommen verfügen, können innerhalb der Stadt Celle den Fahrdienst für Behinderte in Anspruch nehmen. Eine Begleitperson und erforderliche Hilfsmittel des Behinderten (zum Beispiel Rollstuhl) werden ebenfalls befördert.