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Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes amtliches Antragsformular

Formulare