Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
Formulare
- Anlage 3: Bauantrag gem. § 63 bzw. § 64 NBauO - (Niedersachsen)
- Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung, der Teilbaugenehmigung bzw. des Bauvorbescheides (§ 71 i.V. § 73 NBauO) - (Niedersachsen)
- Antrag auf Teilbaugenehmigung gemäß § 70 NBauO - (Niedersachsen)
- Antrag auf Baugenehmigung - (Niedersachsen)
- Antrag auf Zulassung bzw. Erteilung einer Abweichung / Ausnahme / Befreiung innerhalb eines Genehmigungsverfahrens - (Niedersachsen)
- Antrag auf Zulassung bzw. Erteilung einer Abweichung / Ausnahme / Befreiung - (Niedersachsen)
- Nachtrag zum Bauantrag - (Niedersachsen)
- Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung bzw. der Teilbaugenehmigung (§ 71 NBauO) - (Niedersachsen)
- Nachbarzustimmung gemäß § 68 Abs. 4 NBauO - (Niedersachsen)
- Erläuterungsbericht zum vorbeugenden Brandschutz gem. § 11 BauVorlVO - (Niedersachsen)