Meldung einer Boden- und Grundwasserverunreinigung
Bei Unfällen auf der Straße und in Betrieben, bei laufenden Baumaßnahmen, illegalen Abfallentsorgungen sowie der Entdeckung von Altlasten können Schadstoffe in den Boden und das Grundwasser gelangen. Wird ein Schadstoffeintrag oder eine bestehende Verunreinigung festgestellt, sind die zuständigen Behörden umgehend zu informieren. Je schneller dies geschieht, umso eher kann ein gezieltes Vorgehen der Behörden eingeleitet werden und hohe Folgekosten durch verschleppte Verunreinigungen vermieden werden.
Gemäß § 4 Abs. 2 Bundes-Bodenschutz-Gesetz ist der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück verpflichtet, Maßnahmen zur Abwehr der von ihrem Grundstück drohenden schädlichen Bodenveränderung zu ergreifen. Schnelles, zielgerichtetes Handeln kann helfen, den Aufwand zur Schadensbekämpfung und die Kosten einer Sanierung gering zu halten. Deshalb besteht eine gesetzliche Meldepflicht für Boden- und Grundwasserverunreinigungen.
Haben Sie einen Schaden verursacht oder Kenntnis von einem Schadensfall ist der erste Schritt die telefonische Schadensmeldung bei der Feuerwehr (Tel: 112), der Polizei (Tel: 110) und der Unteren Bodenschutzbehörde (Tel: 05141-12-0). Sie können zur Meldung des Schadensfalles auch ein schriftliches Formular verwenden.
Je genauer Sie den Schaden beschreiben, die Gefahrenstoffe und die Ausbreitung, desto wirksamer können schadensbekämpfende Maßnahmen veranlasst werden. Auch der begründete Verdacht oder die Annahme einer Gefährdung sollten umgehend gemeldet werden.