Klassifizierungsunternehmen nach dem Fleischgesetz Zulassung
Ein Unternehmen, das die Verwiegung und Einstufung nach Handelsklassen von Rinder-, Schweine- und Schafschlachtkörpern durchführt, wird als Klassifizierungsunternehmen bezeichnet.
Klassifizierungsunternehmen nach dem Fleischgesetz (FlG) bedürfen der Zulassung.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Zulassung muss vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden.