Genehmigungsverfahren
Anzeigeverfahren
Die Anzeige erfolgt mittels eines behördlichen Vordrucks, der bei der UWB erhältlich ist, und muss mindestens 4 Wochen vor Baubeginn vollständig bei der UWB eingereicht werden. Die erforderlichen Unterlagen sind im Vordruck aufgelistet.
Dieses Verfahren ist nur bei Kleinkläranlagen mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (baZ) möglich und generell üblich.
Der Umfang der einzureichenden Unterlagen unterscheidet sich nicht vom Erlaubnisverfahren, allerdings ist das Anzeigeverfahren für die Kleinkläranlagenbetreiber kostenlos, da die UWB für die Prüfung der Anzeige keine Genehmigungsgebühr erhebt.
Erlaubnisverfahren
Der Antrag erfolgt mittels eines behördlichen Vordrucks, der bei der UWB erhältlich ist, und muss mindestens 4 Wochen vor Baubeginn vollständig bei der UWB vorliegen. Die erforderlichen Unterlagen sind im Vordruck aufgelistet.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt die UWB eine Wasserbehördliche Erlaubnis, für die eine Genehmigungsgebühr erhoben wird.
Bei Kleinkläranlagen ohne baZ, wie ein Pflanzenbeet nach DWA-A 262, ist das Erlaubnisverfahren verpflichtend, bei Kleinkläranlagen mit baZ kann es wahlweise durchgeführt werden.
Befindet sich ein Grundstück innerhalb des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Garßen, erteilt die UWB sowohl im Anzeigeverfahren als auch im Erlaubnisverfahren die erforderliche Ausnahmegenehmigung nach Wasserschutzgebietsverordnung, für die eine Gebühr erhoben wird.
Welche Gebühren fallen mit der Genehmigung an?
- Das Beratungsgespräch mit der UWB – auch vor Ort – ist gebührenfrei.
- Für die Zustimmung zur Anzeige einer nach Bauart zugelassenen KKA im Anzeigeverfahren gem. §96 (6) NWG werden keine Gebühren erhoben.
- Für die Erteilung einer wasserbehördlichen Erlaubnis im Erlaubnisverfahren nach § 8 WHG beträgt die Gebühr 180 €.
- Für die Ausnahmegenehmigung nach Wasserschutzgebietsverordnung werden 40 € Gebühr erhoben.
- Die Abnahme durch die UWB bei Fertigstellung der Kleinkläranlage ist für einen einmaligen Termin vor Ort gebührenfrei.