Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten für die Betreuung des Kindes mit Behinderung - in der Altersgruppe von drei bis sechs Jahren - werden bei der Integrativen Kindergartenbetreuung und bei der Einzelintegration vom Land getragen, die spezielle Betreuung sprach- oder hörbehinderter Kinder tragen das Land und die gesetzlichen Krankenkassen gemeinsam.
Für die Betreuung von Kindern mit Behinderung in Krippen sind Elternbeiträge und Verpflegungskosten nach der gleichen Regelung wie bei Kindern ohne Behinderung zu erheben.