Ursprünglich entwickelt an den Zielen des Erhalts typischer Kulturlandschaften und sogenannter "Naturdenkmale", auch im Sinne besonderer Heimatverbundenheit, nehmen Anforderungen des Naturschutzes heute mit unterschiedlicher Tragweite und Intensität Einfluss auf raumbezogene Planungen und Vorhaben, auf die Nutzung von Freiräumen und landwirtschaftlichen Flächen oder auf den Umgang mit vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten.
Wesentliche Regelungen hierzu sind im Bundesnaturschutzgesetz getroffen, dessen Anwendung durch Gesetze auf Ebene des jeweiligen Bundeslandes gesteuert wird.
Daneben sind insbesondere für den Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten internationale Übereinkommen und Vorschriften der EU zu beachten. So soll z.B. mit dem ökologischen Netz "Natura 2000" der Erhalt europaweit bedeutsamer Lebensräume und Arten gesichert werden.
Bundesrechtliche Regelungen betreffen die Ausweisung von besonderen Schutzgebieten und den gesetzlichen Schutz für den Naturhaushalt wertvoller und unverzichtbarer Biotope.
Für die Planung und Umsetzung raumbeanspruchender Vorhaben gilt die "Eingriffsregelung", durch deren Beachtung nachteilige Wirkungen solcher Projekte vermindert werden sollen.
Im Landesrecht sind vor allem die Bestimmungen zum Schutz von "Ödland und sonstigen naturnahen Flächen" und zum Bodenabbau hervorzuheben.
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