Belange des Boden- und Grundwasserschutzes
Solche Flächen sind zum Beispiel :
- Befahrene Hofflächen auf Wohngrundstücken
- Hofflächen und Straßen in Gewerbe- und Industriegebieten
- Hauptverkehrsstraßen, Autobahnen
- Dachflächen ohne Beschichtung mit Kupfer, Zink und Blei
- Parkplätze mit häufigem Fahrzeugwechsel, wie etwa vor Einkaufszentren oder Sonderflächen wie zum Beispiel LKW-Abstellflächen
Dagegen kann das Versickern von Regenwasser von folgenden Flächen ohne Vorbehandlung geschehen:
- Gründächer, Wiesen
- Dachflächen ohne / oder mit nur vernachlässigbar kleinem Anteil von Kupfer, Zink und Blei
Folgende Voraussetzungen sind für eine Versickerung erforderlich:
- Der Boden muss ausreichend wasserdurchlässig sein.
- Einschränkungen für die Versickerung gibt es auch aufgrund des jeweiligen Bodentyps. Nicht alle Böden eignen sich gleichermaßen für die Einleitung von Regenwasser, da sie sich in ihrer Wasserdurchlässigkeit erheblich unterscheiden. So sind Böden mit hohem Tonanteil normalerweise wegen ihrer Stauwirkung ungeeignet, ebenso Untergründe mit einer sehr hohen Durchlässigkeit wie Kies, da hier keine ausreichende Reinigung des Regenwassers aufgrund der relativ geringen Verweildauer bei der Bodenpassage erfolgt.
- Die Belange des Boden- und Grundwasserschutzes müssen berücksichtigt werden.
- Befindet sich Ihr Grundstück auf einer Altlast, oder besteht Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung, ist die Versickerung mit der zuständigen Fachbehörde zu klären
- Es muss ein Standort mit geeigneter Lage und Größe für eine Versickerungsanlage auf dem Grundstück vorhanden sein.
- Es muss mit vertretbarem Aufwand möglich sein, das Regenwasser an den Standort der Versickerungsanlagen zu leiten.