Silagelagerung
Lagerung in Feldmieten
Damit einher gehen jedoch beträchtliche Risiken für Oberflächengewässer und das Grundwas-ser, da der im Silierprozess entstehende Silage-Sickersaft stark wassergefährdend ist.
Jauche, Gülle und Silagesichersaft (JGS-Anlagen)
Diese Anlagen sind in jedem Fall baugenehmigungspflichtig. Bei der Planung von derartigen Anlagen ist darauf zu achten, dass die entsprechenden DIN-Vorschriften eingehalten werden.
In Schutzgebieten sind erhöhte Anforderungen (z.B. Leckerkennungssysteme) an die Anlagen erforderlich. Bezüglich weiterer Informationen wenden Sie sich bitte an die Untere Wasserbe-hörde der Stadt Celle.
Lagerung von Stallmist und Geflügelkot
Um das zu gewährleisten sind unter anderem folgende Anforderungen einzuhalten:
- Rindermist und Schweinemist mit weniger als 25% TS müssen mindestens 3 Wochen auf einer festen Platte mit Auffanggrube für Sickerwasser gelagert werden (Vorlage-rung).
- Die Lagerung von Stallmist und Geflügeltrockenkot auf dem Feld darf maximal 6 Mo-nate erfolgen.
- Die Lagerung von Geflügelfrischkot ist auf dem Feld nicht zulässig
- Die Lagermenge auf dem Feld ist auf die dort benötigte Menge zu beschränken