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Die Anzeige, welche 2 Wochen vorher erfolgen muss, ist in zwei Exemplaren einzureichen. Sie hat zu enthaltenden:

  • Ort und die Zeit der Veranstaltung,
  • den Namen des Veranstalters und desjenigen, für dessen Rechnung die Waren vertrieben werden, sowie die Wohnung oder die gewerbliche Niederlassung dieser Personen,
  • den Wortlaut und die Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigungen,
  • gegebenenfalls Name des schriftlich bevollmächtigten Vertreters.