Für die Zulassung der Rechtsanwaltsgesellschaft fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Rechtsanwaltskammer an.
Die Rechtsanwaltskammern erheben folgende Gebühren für die Zulassung der Rechtsanwaltsgesellschaft:
Rechtsanwaltskammer Braunschweig: 750,-- ¤
Rechtsanwaltskammer Celle: 760,-- ¤
Rechtsanwaltskammer Oldenburg: 770,-- ¤
Außerdem ist die Gesellschaft als Mitglied der Rechtsanwaltskammer zur Zahlung des jährlichen Kammerbeitrags verpflichtet. Die jeweilige Kammerversammlung setzt den Betrag fest.