Das Verfahren richtet sich nach Ihrem Punktestand.
- Bei einem Punktestand von 1 bis 3 erfolgt die Vormerkung ohne weitere Maßnahme.
- Bei einem Punktestand von 4 bis 5 erfolgen die Ermahnung und ein Hinweis auf ein Fahreignungsseminar, um das Verkehrsverhalten zu verbessern. Wer ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht, kann dadurch gemäß § 4 Absatz 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) 1 Punkt abbauen.
- Bei einem Punktestand von 6 bis 7 erfolgt eine Verwarnung.
- Bei einem Punktestand von 8 Punkten erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Informationen zum Abbau von Punkten enthält die Leistung „Abbau von Punkten im Fahreignungsregister“.