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Voraussetzungen
- Deutsche/Deutscher nach Artikel 116 Grundgesetz (GG)
- Wohnsitz in Deutschland oder im Ausland, wenn Sie in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind
- In Deutschland wohnende ausländische Personen können Kindergeld erhalten, wenn sie eine gültige Niederlassungserlaubnis besitzen.
- Bestimmte Aufenthaltstitel können ebenfalls Anspruch auf Kindergeld ausüben.