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Auf Privatgrundstücken ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nur erforderlich, wenn das Niederschlagswasser von Zufahrten, Garageneinfahrten und Höfen nicht über die belebte Bodenzone versickert. Wenn Regenwasser auf einem industriell oder gewerblich genutzten Grundstück oder in der Schutzzone eines Wasserschutzgebietes versickern soll, müssen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Celle beantragen.