Daueraufenthalt-EG
Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die sich langfristig rechtmäßig in Deutschland aufhalten und sich sowohl wirtschaftlich als auch sozial integriert haben, können die "Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG" zur Verbesserung der innereuropäischen Mobilität erhalten und sich unter erleichterten Voraussetzungen in fast allen anderen EU-Ländern (außer in Großbritannien, Irland und Dänemark) niederlassen.
Neben den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen müssen auch noch spezielle Voraussetzungen erfüllt werden. Diese werden in einem persönlichen Beratungsgespräch besprochen.
Eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ist ausgeschlossen bei Aufenthaltstiteln
- aus humanitären Gründen (z.B. Asylberechtigte, Flüchtlinge)
- zum Studium oder zur Berufsausbildung
- die nur vorübergehender Natur sind (z.B. Spezialitätenköche)
Eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG erlischt erst
- nach 12 Monaten bei Ausreise aus dem Gebiet der EU
- nach 6 Jahren bei einem Aufenthalt in einem anderen EU-Staat (ausgenommen Großbritannien, Irland und Dänemark).