Die dreijährige Ausbildung zum Bachelor of Arts (Studiengänge der allgemeinen Verwaltung und Verwaltungsbetriebswirtschaft) umfasst ein Studium bei der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen sowie Praxisabschnitte. Sie bietet einem Neueinsteiger ins Berufsleben wie auch jemandem, der zuvor einen anderen Beruf erlernt hat, eine Menge an Vielfalt und Abwechslung und zeigt das Handeln der öffentlichen Verwaltung und deren Einrichtungen auf.
Während der Ausbildung befinden sich die Auszubildenden in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf, das nach Ablauf von drei Jahren endet. Die Auszubildenden führen die Bezeichnung Stadtinspektor-Anwärterin / Stadtinspektor-Anwärter. Neben der Hochschulreife müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, um in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen zu werden. So muss man u.a. Deutscher im Sinne des Grundgesetzes oder Staatsbürger der EU sein. Auch darf man nicht älter als 40 Jahre, als Schwerbehinderter nicht älter als 45 Jahre alt sein.
Studiengänge |
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Einstellungsvoraussetzungen | Da es sich um eine Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf handelt, müssen Sie Staatsbürger_in eines Mitgliedstaates der EU sein und die gesetzliche Höchstaltersgrenze von 40 Jahren (45 Jahren bei Schwerbehinderung) einhalten. Sie benötigen außerdem das Abitur oder die Fachhochschulreife. Darüber hinaus müssen Sie charakterlich, geistig und gesundheitlich geeignet sein. Aus diesem Grund erwarten wir:
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Persönliche Fähigkeiten |
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Studiendauer | 3 Jahre |
Ausbildungsbeginn | 1. August |
Beispielhafte Tätigkeiten |
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Studienorte |
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Prüfungen |
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Bezüge | Monatlich 1.169,74 Euro Brutto (Stand 01.06.2018) |
Urlaubsanspruch | 30 Tage + 1 Freistellungstag |
Zukunft |
Es ist das Ziel der Stadtverwaltung, ihre Anwärterinnen und Anwärter in das Beamtenverhältnis auf Probe, später auf Lebenszeit, zu übernehmen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, in Ihrem Fachdienst nach Abschluss des Studiums als Ausbilder_in tätig zu werden und die Ausbildereignungsprüfung abzulegen. |