Nutzungszeiten auf Friedhöfen - Für das eigene "Ich" vorsorgen
Die Stadt Celle als Friedhofsträger möchte mit einem Angebot die Bedeutung des Friedhofes als Ort der Bestattung verstärken.
Das Konzept "Vorsorge für das eigene Ich" basiert auf der Bereitstellung von Wahlgrabstätten in bevorzugter Lage für Erd- und Urnenbestattungen. Interessierte Bürger können schon zu Lebzeiten ihr "letztes Haus" auf einem der acht kommunalen Friedhöfe aussuchen und erwerben. Das Besondere für den Bürger ist, dass er beim Erwerb einer Grabstätte den Erwerbszeitraum (ein bis fünf Jahre) in gleicher Größenordnung kostenfrei vom Friedhofsträger überlassen bekommt. Das bedeutet, man bezahlt beispielsweise die Gebühr für fünf Jahre, erhält aber das Nutzungsrecht für zehn Jahre. Das Gleiche gilt bei der Verlängerung eines bestehenden Nutzungsrechtes.
Dem einzelnen Bürger wird somit die Möglichkeit gegeben, sich unabhängig von einem traurigen Ereignis mit dem Thema, über das man in unserer Gesellschaft nicht so gerne spricht, auseinander zu setzen.
Mit der Abschaffung des gesetzlichen Sterbegeldes, zum 1. Januar 2004, werden auch die Kosten für die letzte Ruhestätte nicht mehr vom Krankenkassenträger übernommen. Doch gerade während der Trauer sind finanzielle Probleme besonders bedrückend. Neben diesen finanziellen Sorgen kommt dann die Frage nach der angemessenen Bestattung des lieben Angehörigen. Mit der Vorsorge genießt jeder Einzelne das gute Gefühl, alles nach seinen Wünschen geregelt zu haben.