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Häufig meinen Schwerbehinderte, dass sie mit dem Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes (rot-grün) auf den Sonderparkplätzen für Schwerbehinderte parken dürfen. Das ist aber ein Irrtum.

Um diese Parkplätze nutzen zu dürfen, benötigt man einen Parkausweis für Schwerbehinderte (blau). Erst dieser Parkausweis erlaubt das Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen und erteilt dazu noch weitere Rechte im Straßenverkehr.

So dürfen z.B. eingeschränkte Haltverbote oder gebührenpflichtige Parkplätze ohne Entrichtung der Gebühr benutzt werden.