Leistungsbeschreibung
Ziel des Bundesbodenschutzgesetzes ist es, die vielfältigen Funktionen des Bodens, insbesondere als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen, als Bestandteil des Naturhaushaltes, aber auch als Archiv für Natur- und Kulturgeschichte sowie die zahlreichen Nutzungsfunktionen für Siedlung, Verkehr und dergleichen zu sichern und gegebenenfalls wieder herzustellen.
Die Aufgaben der Bodenschutzbehörde der Stadt Celle liegen in den Bereichen Altlasten und Bodenschutz. Zentrale Vorschriften sind das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), die Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) und das Niedersächsische Bodenschutzgesetz (NBodSchG).
Wichtige Aufgaben der Stadt Celle im Bodenschutz sind unter anderem:
- die Erfassung und Bewertung von Altlasten und altlastenverdächtigen Flächen,
- das Treffen von Anordnungen zur Untersuchung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen und zur Abwehr von Gefahren, die von Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen ausgehen,
- das Führen des Altlasten- und Verdachtsflächenverzeichnisses einschließlich das Erteilen von Auskünften aus dem Verzeichnis,
- das Vertreten von Belangen des Bodenschutzes in der Bauleitplanung und bei der Planung und Genehmigung unterschiedlicher Vorhaben (Straßenbau, Gewässerbau, baulicher Anlagen usw.),
- die Hilfestellung und Beratung für Grundstückseigentümer, Planer, Bauherren, Kommunen und anderen Betroffenen beim Umgang mit Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen sowie
- die Vorsorge gegen das Entstehen von schädlichen Bodenveränderungen über das Stellen von Anforderungen an das Auf- und Einbringen von Materialien auf und in den Boden.