Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht
Werden zudem gesundheitliche Merkmale festgestellt, die Voraussetzung ... weiterlesen Die zuständige Stelle erfüllt im Bereich der Schwerbehindertenangelegenheiten folgende Aufgaben:
Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) einschließlich Nachteilsausgleiche (Merkzeichen) Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen Feststellen der Voraussetzungen für die ... weiterlesen Bei wesentlichen Änderungen der gesundheitlichen Verhältnisse der antragstellenden behinderten Person, kommt es zur Neufeststellung der Behinderung durch die zuständige Stelle. Gleichzeitig muss der Schwerbehindertenausweis neu beantragt werden und wird als Identifikationskarte ... weiterlesen Die erstmalige Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises muss schriftlich beantragt werden.
weiterlesen Bei Ablauf oder Verlust des bisherigen Schwerbehindertenausweises, bei Namensänderung oder bei Änderung anderer wichtiger Daten muss der Schwerbehindertenausweis neu beantragt werden.
weiterlesen Da seit dem 01.01.2013 eine neue Identifikationskarte im Scheckkartenformat eingeführt wurde, ist eine Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen technisch ggf. nicht mehr möglich. Bei Ablauf der Gültigkeit ist der Schwerbehindertenausweis neu zu beantragen.
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