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Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht

Bei Fragen hinsichtlich der amtlichen Feststellung einer Behinderung, zu entsprechend der festgestellten Behinderung zustehenden Nachteilsausgleichen, dem Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen und den Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im ... weiterlesen
Als Nachweis der Behinderung gilt der Schwerbehindertenausweis. Dieser wird ausgestellt, wenn der festgestellte Grad der Behinderung (GdB) wenigstens 50 beträgt und weitere Voraussetzungen vorliegen.
Werden zudem gesundheitliche Merkmale festgestellt, die Voraussetzung ... weiterlesen
Die zuständige Stelle erfüllt im Bereich der Schwerbehindertenangelegenheiten folgende Aufgaben:
Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) einschließlich Nachteilsausgleiche (Merkzeichen) Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen Feststellen der Voraussetzungen für die ... weiterlesen
Bei wesentlichen Änderungen der gesundheitlichen Verhältnisse der antragstellenden behinderten Person, kommt es zur Neufeststellung der Behinderung durch die zuständige Stelle. Gleichzeitig muss der Schwerbehindertenausweis neu beantragt werden und wird als Identifikationskarte ... weiterlesen
Die erstmalige Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises muss schriftlich beantragt werden.
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Bei Ablauf oder Verlust des bisherigen Schwerbehindertenausweises, bei Namensänderung oder bei Änderung anderer wichtiger Daten muss der Schwerbehindertenausweis neu beantragt werden.
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Da seit dem 01.01.2013 eine neue Identifikationskarte im Scheckkartenformat eingeführt wurde, ist eine Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen technisch ggf. nicht mehr möglich. Bei Ablauf der Gültigkeit ist der Schwerbehindertenausweis neu zu beantragen.
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