Weitere Einschränkungen: Schließung von Restaurants, Speisegaststätten und Mensen angeordnet
Die genannten Betriebe dürfen Leistungen, den Verkauf von Speisen und Getränken, im Rahmen eines Außerhausverkaufs für den täglichen Bedarf nach telefonischer und elektronischer Bestellung erbringen. Das Gleiche gilt für entsprechende gastronomische Lieferdienste. Der Verzehr der Speisen ist innerhalb eines Umkreise von 50 Metern zu den Betrieben unzulässig. Darüber hinaus wird dringend geraten, bargeldlose Bezahlmethoden anzuwenden. Alle Infos sind gebündelt auf der Homepage der Stadt Celle abrufbar und werden ständig aktualisiert. |
20.03.2020 Quelle: Pressestelle |