VerpflichtungserklärungenAktuell: Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie bitten wir Sie, vor Beantragung der Ausstellungen der Verpflichtungserklärungen abzuklären, ob die entsprechende deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat), bei der das Einreisevisum ausgestellt wird, derzeit geöffnet ist, bzw., ob Visa derzeit überhaupt ausgestellt werden. Weiterhin empfehlen wir Ihnen, vorab zu klären, ob eine Einreise in die Bundesrepublik Deutschland aufgrund anhaltendem Infektionsgeschehen überhaupt erfolgen kann. In vielen Fällen ist es bei der Visumsbeantragung bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) erforderlich, für Ihren Besuch eine Verpflichtungserklärung gegenüber der Ausländerbehörde abzugeben. Diese Erklärung wird auf Antrag ausgestellt. Sie verpflichten sich darin, für alle eventuell entstehenden Kosten, wie z.B.
aufzukommen. Hinweis: Die Visumentscheidung selbst obliegt der zuständigen deutschen Auslandsvertretung, Informationen zum Visumverfahren finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de ). Weitere Einzelheiten hierzu finden hier und in der Erklärung des Verpflichtungsgebers (Belehrung) (PDF, 87 kB) . |
29.01.2021 |