Einstellung des Nutzungsrechtes an Grabstellen auf dem Stadt- und Waldfriedhof sowie den Ortsteilfriedhöfen Altencelle und Altenhagen
Gem. § 30 (Abs. 1) der Friedhofssatzung der Stadt Celle in der Fassung der Änderungs- satzung vom 18.06.2015 werden wegen fehlender Nutzungsberechtigten nachfolgend aufgeführte Grabstätten bekannt gegeben:
Sollte sich einen Monat nach der Bekanntmachung niemand beim Friedhofsbetrieb der Stadt Celle gemeldet haben und eine Übernahme des Nutzungsrechtes erklären, wird das Nutzungsrecht eingestellt. Die Grabmale werden innerhalb von drei Monaten nach der Einstellung der Nutzungsrechte entfernt. STADT CELLE – Der Oberbürgermeister | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
12.10.2021 Quelle: FD67 |