An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer.
Für die Abnahme jedes Teils der Meisterprüfung ist der Meisterprüfungsausschuss zuständig, in dessen örtlichem Zuständigkeitsbereich der Prüfling
- seinen ersten Wohnsitz hat oder
- in einem Arbeitsverhältnis steht oder
- eine Maßnahme zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung besucht oder
- ein Handwerk oder ein sonstiges Gewerbe selbstständig betreibt.