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Straßenreinigung

Die Straßenreinigung umfasst die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze und ist in den Satzungen über die Übertragung der Pflicht zur Reinigung und der Gebührensatzung bzw. der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung geregelt.

Dabei umfasst die Straßenreinigung nicht nur das klassische Kehren der Straßen, sondern z.B. auch im Herbst die Beseitigung des Laubs und im Winter bei Bedarf die Schneeräumung auf den Fahrbahnen. Näheres regelt das Niedersächsische Straßengesetz.

Die Straßenreinigungsgebühren werden zunächst für die Gegenleistung der Reinigung der an den jeweiligen Grundstück entlang führenden Straßen erhoben, die Gebühr ist aber weiterhin als Ausgleich eines weitergehenden besonderen Vorteils zu betrachten, der darin liegt, dass alle Straßen im Gemeindegebiet in ihrer Gesamtheit sauber gehalten werden.