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Ab wann und zu welchen Terminen muss Grundsteuer gezahlt werden?

Die Grundsteuerpflicht entsteht immer zu Beginn eines Jahres. Das bedeutet, dass immer derjenige für ein gesamtes Jahr an die Stadt Celle die Steuern zu zahlen hat, der am 01.01. eines Kalenderjahres Eigentümer ist.
Im Fall des Verkaufs oder anderweitiger Übertragung eines Grundstücks bedeutet das, dass der Verkäufer bis zum Endes Jahres weiterhin verpflichtet ist, die Grundsteuern an die Stadt Celle zu zahlen. Darüber hinausgehende z.B. im Kaufvertrag getroffene privatrechtliche Absprachen können von der Stadt Celle danach nicht berücksichtigen, sondern wären direkt zwischen Verkäufer und Käufer zu klären. Bitte löschen Sie daher bestehende Daueraufträge oder Einzugsermächtigung erst zum Ende des Jahres.

Die Steuer ist in vier Quartalsbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres zu zahlen. Auf Antrag kann die Grundsteuer in einer Summe zum 01.07. eines Jahres bezahlt werden. Andere Zahlweisen sind nicht bzw. nur in besonderem Einzelfall möglich. Nehmen Sie in diesem Fall bitte einfach zu dem zuständigen Sachbearbeiter Kontakt auf.