Widerspruch gegen die Übermittlung seiner personenbezogenen Daten
Öffentliche Bekanntmachung
Nach den Regelungen des Bundesmeldegesetzes (BMG) ist es möglich, in folgenden Fällen Widerspruch gegen die Übermittlung seiner personenbezogenen Daten zu erheben:
Datenübermittlung an:
- öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öf-fentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören (§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V.m. § 42 Abs. 2 BMG);
- Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen (§ 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG);
- Presse und Rundfunk sowie Mitgliedern parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften für den Fall eines Ehejubiläums und/oder Altersjubiläums (§ 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG);
- Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG).
Wer von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchte, wende sich bitte an das Bürgerbüro der Stadt Celle, Am Französischen Garten 1, 29221 Celle.
Celle, 03.01.2023
Dr. Jörg Nigge
Oberbürgermeister
17.01.2023