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Untere Bauaufsichtsbehörde

Als Untere Bauaufsichtsbehörde ist die Stadt Celle für den Vollzug der Baugesetze (z.B. Baugesetzbuch (BauGB), Niedersächsische Bauordnung (NBauO)) zuständig. In diesem Zusammenhang ist die Stadt Celle für die Überprüfung und Genehmigung von Baugesuchen, die Überwachung aller Bauvorhaben im Stadtgebiet, die Bearbeitung von Baulasten, die Widerspruchsbearbeitung und das bauaufsichtliche Einschreiten zuständig.