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Überschwemmungsgebiete

Überschwemmungsgebiete sind nach gesetzlicher Definition Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern sowie Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen werden oder die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden.

An Tieflandflüssen wie Aller und Fuhse sind Hochwässer Erscheinungen des natürlichen Wasser­kreislaufes und grundsätzlich unvermeidlich.
Die Lage der Stadt Celle im Bereich des Zusammentretens von Aller, Fuhse und Lachte bedingen besondere Gefahrenlagen, die bei großen Hochwasserereignissen weiträumige Überschwemmungen ergeben und im südlichen Stadtgebiet auch einige Siedlungsbereiche betreffen.
Die Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets durch Verordnung ist in diesem Zusammen­hang eine wesentliche Maßnahme der geordneten Bewirtschaftung von Hochwässern und der großräumig wirksamen Vorsorge zur Schadensbegrenzung im Hochwasserfall, kann jedoch nicht mit einer Hochwasserschutzplanung gleichgesetzt werden.

Für ein nach einheitlichen Grundsätzen definiertes Bemessungsereignis (das statistisch einmal in 100 Jahren zu erwartende Hochwasser) wird durch die Verordnung zum einen der von der Ausuferung betroffene räumliche Bereich dokumentiert, damit der Öffentlichkeit auch die mögliche Ausdehnung von Hochwässern bewusst gemacht. Zum anderen sind in Überschwemmungsgebieten gesetzliche Verbote zu beachten, um die Rückhaltung und den schadlosen Abfluss von Hochwässern sicherzustellen. Dies gilt vor allem für Planungen und bauliche Maßnahmen im Überschwemmungsgebiet.

Bislang sind nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben die Überschwemmungsgebiete der Unteraller, der Mittelaller und der Lachte festgesetzt worden, für die Fuhse gilt eine vorläufige Sicherung.

Karte mit Darstellung der Überschwemmungsgebiete im Stadtgebiet Celles