Grundstücksverkehrsangelegenheiten
Das Grundstücksverkehrsgesetz schreibt vor, dass der Verkauf einer land- oder forstwirtschaftlichen Fläche ab einer Größe von 1 Hektar einer Genehmigung bedarf. Die Genehmigung kann versagt werden, wenn eine Fläche an jemanden verkauft werden soll, der nicht Land- oder Forstwirt ist und ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb am Erwerb dieser Fläche zu den gleichen Vertragsbedingungen interessiert ist.
Folgende Kaufverträge mit landwirtschaftlichen Flächen, bei denen ein Vorkaufsrecht ausgeübt werden kann, liegen zurzeit zur Genehmigung bei der Stadt Celle vor:
Gemarkung/Lage | Größe | Art | Fristablauf | AZ |
Zurzeit keine Angebote |
Der Antrag auf Grundstücksverkehrsgenehmigung für den Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Flächen ist zu richten an:
Stadt Celle
Zentraler Service
Abt. Liegenschaften,
Am Französischen Garten 1
29221 Celle
In der Regel erfolgt die Antragstellung durch den mit dem Vertragsabschluss beauftragten Notar.