Sickerschächte
Bei der Schachtversickerung wird das Regenwasser über die Schachtsohle und gelochten Schachtringen aus Beton oder Kunststoff dem umliegenden Boden zugeführt. Eingetragene Schmutzstoffe lagern sich auf der Sohle des Schachtes ab und können bei Bedarf entfernt werden. Bei starken Regenfällen wird das Wasser im Schacht zwischengespeichert. Der Bereich um den Schacht wird mit etwas Kies oder Schotter verfüllt und mit einem Filtervlies abgedeckt. Dadurch wird verhindert, dass Boden in den Schacht eingespült wird.
Anwendungsbereiche:
- Bei beengten Platzverhältnissen auf dem Grundstück, ausschließlich Dachflächen
- Vorrangig, wenn Zuführung von Regenwasser unterirdisch mit Rohr erfolgt
- ACHTUNG ! Häufig ist der Grundwasserspiegel zu hoch, um eine Schachtversickerung ordnungsgemäß betreiben zu können. Eine Direkteinleitung von Oberflächenwasser in das (hoch unter Gelände anstehende) Grundwasser ist nicht zulässig, da Schadstoffe vor dem Zutritt zum Grundwasser dann nicht von schützenden Sandfilterschichten zurückgehalten werden.
Kenndaten:
- Flächenbedarf: sehr gering
- Vorreinigung: nicht erforderlich bei Ziegeldächern, Terrassenflächen, Geh-/und Radwegflächen
- Unterhaltung: Reinigung der Sohle bei Bedarf
Zuführung von Regenwasser:
Bei der Schachtversickerung wird das Regenwasser in der Regel unterirdisch mittels Rohrleitungen zugeleitet. Die Rohrleitungen sollten in Mindesttiefe und –gefälle verlegt werden. Zudem ist eine möglichst kurze Zuleitung vorteilhaft, sonst ist die Rohrleitung aufgrund des Gefälles am Ende mitsamt der Versickerungseinrichtung sehr tief. Die Mindesttiefe beträgt in der Regel ja nach Frostsituation zwischen 60 und 80 cm unter Gelände. Das Mindestgefälle beträgt für den überlicherweise verwendeten Rohrduchmesser von 100 mm 1 cm pro Meter (1%):
Da bei der unterirdischen Versickerung (Schachtversickerung) die reinigende Wirkung der belebten Bodenzone nicht genutzt wird, ist der Grundwasserschutz besonders zu beachten. Eine Versickerung des Wassers von Metalldächern, Parkplätzen usw. darf nur nach ausreichender Vorreinigung (Absetzschacht mit Schwimm-/Leichtstoffrückhaltung) erfolgen.